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Silvesternacht - Unfälle und Schäden lassen sich einfach vermeiden

Archivmeldung vom 31.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: CFalk / pixelio.de
Bild: CFalk / pixelio.de

Jedes Jahr passieren zahlreiche Unfälle in der Silvesternacht. Der Grund: Unvorsichtiges Hantieren mit Böllern und Raketen. Die Folge: Schlimme Verletzungen oder große und kleinere Brände. Trotz umfangreicher Warnungen registrieren die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer jedes Jahr zum Jahresende zwischen 11.000 und 12.000 zusätzliche Brände. Allein für diese Feuerschäden leisten die Versicherer regelmäßig 29 Millionen Euro und mehr an ihre Kunden. Dabei lassen sich mit ein bisschen Vorsicht Unfälle und Schäden in der Silvesternacht vermeiden.

Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind dann bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zudem muss ein Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden.

  • Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden.
  • Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (in der Regel von 18 bis 7 Uhr) ist böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen.
  • Raketen sollten immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden, nie aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder Tiere richten.
  • Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben werden, da es sich um "Spätzünder" handeln könnte. Sie sollten niemals erneut angezündet werden. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern.
  • Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit sich keine Knaller in die Wohnung verirren.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.

Hausratversicherung

Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Ersetzt werden Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder auch durch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt.

Kfz-Kaskoversicherung

Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.

Private Unfallversicherung

Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.

Quelle: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (ots)

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