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Vorsicht bei Autokäufen im Internet

Archivmeldung vom 17.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ERGO Versicherungsgruppe
Bild: ERGO Versicherungsgruppe

Gebrauchtwagenbörsen im Internet sind bei Verkäufern wie Käufern beliebt: Online finden mit wenigen Klicks Angebot und Nachfrage zusammen – und das gleich bundesweit und sogar darüber hinaus. Doch Vorsicht! „Nicht alle Angebote in diesen Börsen sind auch vertrauenswürdig“, warnt Kfz-Experte Frank Mauelshagen von ERGO. Wer seinen fahrbaren Untersatz über das Internet aussuchen und erwerben möchte, sollte einige Tipps beachten, damit statt der Fahrfreude am Ende nicht ein Gang vors Gericht herauskommt – wenn nämlich Geld und Auto einfach weg sind.

Wer Gebrauchtwagenbörsen im Internet durchstöbert, findet eine große Bandbreite an unterschiedlichsten Angeboten. Der Großteil der Anbieter hat dabei ehrliche Absichten, weiß der Kfz-Experte von ERGO, Frank Mauelshagen. Dennoch machen immer wieder auch schwarze Schafe die Online-Marktplätze unsicher.

Betrügerische Angebote erkennen

Ein kaum gefahrener „Rentner-Golf“ mit allen Finessen für nur 3.000 Euro oder ein gepflegter Mercedes SLC-Oldtimer für 3.500 Euro – viele betrügerische Angebote fallen allein dadurch auf, dass sie unrealistisch günstig sind. Die Betreiber der Internet-Börsen versuchen zwar fortwährend, diese Angebote herauszufiltern. Immer gelingt das aber nicht. Der Experte von ERGO warnt deshalb vor allzu verlockenden Schnäppchen: „Auch im Internet – bekanntermaßen ein bevorzugter Ort für Preisjäger – bietet niemand ein tolles Fahrzeug erheblich unter Wert an. Von Angeboten, die viel Auto für wenig Geld versprechen, sollten Online-Käufer deswegen auch beim Kfz-Kauf lieber die Finger lassen.“ Oft sind unseriöse Angebote auch daran zu erkennen, dass der Verkäufer im Ausland sitzt und eine Anzahlung verlangt. Deshalb gilt die Regel: Niemals eine Anzahlung leisten – besonders nicht an der Bank vorbei per Bargeldtransfer. Ein besonders perfider Trick der Betrüger: Der Käufer soll seine Zahlungsfähigkeit beweisen, indem er einen Betrag an einen guten Bekannten schickt. Der Anbieter verlangt vom Käufer anschließend den Beleg für diese Transaktion. Was unbedenklich aussieht, ist jedoch ein Betrugsmanöver: „Mit den Daten aus dem Beleg erstellt der betrügerische Verkäufer dann nämlich einen falschen Ausweis auf den Namen des Bekannten und lässt sich das Geld auszahlen.“ Deshalb der Tipp des ERGO Experten: „Gehen Sie niemals in Vorkasse und übermitteln Sie nie vorab Ihre Daten. Bezahlen Sie erst, wenn Sie das Fahrzeug auch tatsächlich gesehen haben und für gut befinden.“

Wie eine ordentliche Kaufabwicklung aussehen sollte

Aber auch, wer sich auf solche Fallen nicht einlässt, kann beim Autokauf böse Überraschungen erleben. Ein systematisches Vorgehen hat sich deshalb bewährt. „Expertenrat ist gerade hier Gold wert“, weiß Frank Mauelshagen. „Bringen Sie deshalb nach Möglichkeit eine fachkundige Person zur Besichtigung mit, die das Fahrzeug gezielt auf Mängel überprüfen kann.“ Steht kein Experte zur Verfügung, muss der Käufer den Zustand des Autos selbst begutachten. Dazu sollte er ganz genau hinsehen: „Schließen zum Beispiel die Türen nicht bündig, stimmen Fugenbreiten augenscheinlich nicht oder sind die Reifen ungleichmäßig abgefahren, könnte unter Umständen ein Unfallfahrzeug vor Ihnen stehen“, so Frank Mauelshagen. Auch eine Tachomanipulation lässt sich erkennen: Der Abrieb an den Pedalen deutet auf den tatsächlichen Kilometerstand eines Fahrzeugs hin. Passt die Angabe auf dem Tacho nicht zum optischen Eindruck, sollten beim Käufer die Alarmglocken läuten. Aufschluss über den korrekten Kilometerstand können Ölwechselaufkleber, TÜV-Berichte und Reparaturrechnungen geben. Schließlich heißt es auch bei der Kaufabwicklung selbst, kritisch hinzusehen. So sollten etwa alle vorgelegten Papiere vollständig und in ordentlichem Zustand sein – ein fehlendes Scheckheft zum Beispiel ist ein Warnsignal. „Auch wenn es ans Zahlen geht, sollten Sie sich an feste Abläufe halten“, rät der ERGO Experte und erklärt: „Bezahlen Sie wirklich erst bei der Übergabe der vollständigen Papiere und der Schlüssel. Die Übergabe erfolgt vorzugsweise an neutraler Stelle. Lassen Sie sich nicht an abgelegene Orte lotsen und bringen Sie zu Ihrer Sicherheit am besten eine Begleitperson mit.“ Übrigens: Eine Checkliste und Kaufvertragsmuster zum Gebrauchtwagenkauf stellt die D.A.S., der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe, im Internet zum Download bereit.

Kfz-Versicherung nicht vergessen

Wer dann glücklich einen neuen Wagen erstanden hat, möchte diesen normalerweise schnellstmöglich zulassen. Die dafür notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung kann der Käufer sogar schon vor dem Kauf abschließen. Aber Vorsicht: Vor der Zulassung des Autos sind Fahrten nur vorläufig gedeckt. Das heißt: Der Versicherungsschutz gilt nur für die Fahrt zum TÜV oder zur Zulassungsstelle – zum Beispiel mit ungestempelten, von der Zulassungsstelle vorab zugeteilten Kennzeichen – aber beispielsweise nicht für eine Probefahrt! „Erledigen Sie die Zulassung also am besten umgehend nach dem Kauf“, so der Experte. Die vorläufige Deckung wird dann zum vollständigen Hauptvertrag, wenn die erste Versicherungsrate gezahlt ist und der Versicherungsschein vorliegt. Erst wenn der Fahrzeughalter diesen in Händen hält, kann er sich des lückenlosen Schutzes sicher sein – und darf so viel fahren, wie er will. Damit der stolze Halter möglichst lange Freude an seinem neuen Fahrzeug hat, sollte er auch über den Abschluss einer Kaskoversicherung nachdenken. Sie schützt zum Beispiel vor den Kosten bei einem Steinschlag in der Windschutzscheibe, einem Kabelbrand oder Schäden durch Einbruch oder Diebstahl.

Quelle: ERGO

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