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Pflege in den eigenen vier Wänden – darauf haben Senioren Anspruch

Archivmeldung vom 18.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Viele Senioren werden in den eigenen vier Wänden von einem Angehörigen gepflegt. Als Pflegebedürftiger hat das natürlich seinen Reiz. Schließlich ist es wesentlich angenehmer in seiner häuslichen Umgebung zu altern, als in einem Altersheim. Doch auch Pflegepersonen brauchen hin und wieder eine Auszeit.

Die Pflege eines Angehörigen ist nämlich sehr mühsam. Nicht selten fühlen sich Angehörige deswegen überfordert. Glücklicherweise bietet die gesetzliche Pflegeversicherung in solchen Situationen eine besondere Leistung an. Die Rede ist von der sogenannten Verhinderungspflege für pflegebedürftige Personen. Sie ist die beste Option, wenn Angehörige eine Auszeit von der Pflege brauchen und beispielsweise in den Urlaub fahren. Neben dem Recht auf Verhinderungspflege genießen Senioren aber auch steuerliche Vorteile.

Was Verhinderungspflege ist und wann sie in Anspruch genommen werden kann

Die Definition von Verhinderungspflege ist leicht verständlich. Es handelt sich dabei um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die eigene Pflegeperson verhindert ist. Der Grund für die Verhinderung ist dabei nicht relevant. Im Prinzip muss er nicht einmal angegeben werden. Es ist also vollkommen legitim, wenn die Pflegeperson über eine längere Zeit in den Urlaub fährt. Dennoch gibt es einige Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben. Am wichtigsten ist, dass die Pflege in der häuslichen Umgebung stattfindet und die Pflegeperson verhindert ist. Des Weiteren muss die Pflegeperson mindestens einen Pflegegrad 2 aufweisen und seit mindestens sechs Monaten von der Pflegeperson betreut werden. Sofern dies alles gegeben ist, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten für eine Ersatzpflege. Vorausgesetzt, dass ein zeitlicher Rahmen nicht überschritten wird.

Pflegehotels – barrierefreier Urlaub für Senioren

Ein großer Vorteil der Verhinderungspflege ist, dass Senioren sich in Pflegehotels betreuen lassen dürfen. Das ist natürlich eine gute Möglichkeit, um die Zeit zu genießen, während die eigene Pflegeperson abwesend ist. Pflegehotels bieten einen exzellenten Service und ein Ambiente, das durchaus ein gewisses Urlaubsfeeling versprüht. Die Unterbringung in einem Pflegehotel ist seitens der gesetzlichen Pflegeversicherung erlaubt. Eine Kostenübernahme ist auch hier problemlos möglich. Außerdem müssen sich Angehörige keine Gedanken darüber machen, dass der Pflegebedürftige nicht gut versorgt wird. Pflegehotels sind mit geschultem Fachpersonal ausgestattet. Dieses Personal legt alles daran, dass Senioren ihren Aufenthalt genießen. Außerdem sind die Einrichtungen barrierefrei und es gibt oftmals zahlreiche Unterhaltungsangebote, die den Aufenthalt angenehmer gestalten.

Steuerliche Vorteile von Senioren

Senioren, die sich in den eigenen vier Wänden pflegen lassen, profitieren auch von steuerlichen Vorteilen. Sie können einige Kosten von der Steuer absetzen. Kosten können dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn außergewöhnliche Belastungen vorliegen. Und natürlich nur dann, wenn diese Kosten nicht ohnehin von der Krankenkasse übernommen werden. Allerdings können Senioren Kosten für außergewöhnliche Belastungen nur dann von der Steuer absetzen, wenn sie zuvor in einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 eingestuft wurden. Sollte das jedoch der Fall sein, gibt es bei außergewöhnlichen Belastungen keine Obergrenze. Senioren können also erhebliche Beträge in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dadurch lassen sich Kosten für Unterkunft und Verpflegung leichter tragen.

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