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Pflege zu Hause: Wie Angehörige Beruf und Pflege besser vereinbaren können

Archivmeldung vom 17.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Demenz: Wenn die eigene Familie zu Fremden wird Bild: "obs/VP Verband Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung"
Demenz: Wenn die eigene Familie zu Fremden wird Bild: "obs/VP Verband Pflegehilfe Gesellschaft mit beschränkter Haftung"

Ob mit zunehmendem Alter, durch eine Behinderung oder einen Unfall: Wenn Menschen plötzlich auf Hilfe angewiesen sind, möchten Ehepartner, Geschwister oder Kinder sie in ihrem Alltag bestmöglich unterstützen. In Deutschland übernehmen in etwa zwei Drittel der Fälle Familienmitglieder oder nahe Angehörige die Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Personen, damit diese weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld leben können. Doch nicht nur für die Pflegebedürftigen, auch für den Angehörigen ist die Pflegesituation eine große Herausforderung. Aus diesem Grund gibt es zahlreiche Gesetze, die pflegende Angehörige entlasten - sei es mit finanziellen Hilfen, Unterstützung im Pflegealltag oder einer Freistellung von der Arbeit.

Pflegeversicherung zahlt Pflegegeld und Beiträge zur Rentenversicherung

Die Pflegeversicherung unterstützt pflegende Angehörige unter anderem mit dem sogenannten Pflegegeld. Im Sinne der Pflegeversicherung sind pflegende Angehörige nicht nur Familienmitglieder, sondern auch Bekannte, Nachbarn, Freunde oder sonstige Personen, die der pflegebedürftigen Person nahestehen. Die Voraussetzungen für die Zahlung von Pflegegeld sind im Sozialgesetzbuch (§ 37 SGB XI) geregelt. Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen und Angehörige stellen die häusliche Pflege selbst sicher. Die Auszahlung der finanziellen Unterstützung an die pflegebedürftige Person erfolgt durch die Pflegekasse oder dem jeweiligen privaten Versicherungsträger. Abhängig vom Pflegegrad beträgt das Pflegegeld monatlich zwischen maximal 316 Euro (Pflegegrad 2) und höchstens 901 Euro (Pflegegrad 5).

Die Pflegeversicherung zahlt außerdem für pflegende Angehörige Beiträge zur Sozialversicherung sowie Rentenversicherungsbeiträge. Voraussetzung ist, dass die Pflege und Betreuung nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird und mindestens zehn Stunden wöchentlich verteilt auf wenigstens zwei Tage die Woche beträgt. Zudem muss die pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sein und die Pflegeperson darf nicht mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Wohnort in West- oder Ostdeutschland und danach, ob Pflegegeld, Kombinations- oder Sachleistungen bezogen werden.

Häusliche Pflege verbessern mit Kombinationspflege, Pflegehilfsmitteln und Wohnraumanpassung

Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, das Pflegegeld mit ambulanten Pflegesachleistungen zu kombinieren. Bei dieser sogenannten Kombinationspflege bzw. Kombinationsleistung erhalten Angehörige regelmäßig Unterstützung von professionellen Pflegekräften oder können die pflegebedürftige Person tagsüber bzw. nachts in einer Einrichtung betreuen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass sich das Pflegegeld prozentual um die in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen vermindert. Des Weiteren besteht Anspruch auf Pflegezeit für alle nahen Angehörigen und unabhängig vom Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Auf diese Weise können sich Pflegepersonen bis zu sechs Monate sozialversichert von der Arbeit freistellen lassen. Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen pflegen, haben ebenfalls einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Das heißt, sie können sich für maximal 24 Monate teilweise freistellen lassen, vorausgesetzt sie arbeiten mindestens 15 Wochenstunden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit Pflegezeit und Familienpflegezeit zu kombinieren, wobei die Freistellung höchsten 24 Monate beträgt.

Neben dem Pflegegeld übernimmt die Pflegekasse ebenfalls die Kosten für Pflegehilfsmittel, die für die häusliche Versorgung notwendig sind. Dazu können zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gehören, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Einweg-Betteinlagen, sowie technische Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Bettpfannen, Rollatoren, Toilettensitze oder Pflegebetten. Inkontinenzmaterial übernimmt die Pflegekasse hingegen nicht, da sie zum Leistungskatalog der Krankenkassen zählen. Für die Pflegehilfsmittel ist üblicherweise eine Zuzahlung von zehn Prozent oder maximal 25 Euro notwendig. Was viele nicht wissen: Auch Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld können von der Pflegekasse bezuschusst werden. Voraussetzung ist, dass die Wohnraumanpassung die häusliche Pflege ermöglicht bzw. erheblich erleichtert oder die pflegebedürftige Person in die Lage versetzt, zu Hause selbständiger zu leben. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.000 Euro oder 16.000 Euro, wenn mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt leben.

B. Braun HomeCare unterstützt Angehörige mit Pflegewissen

Die Betreuung und Pflege eines Angehörigen zu übernehmen, ist eine enorme Herausforderung. Pflegepersonen sollten sich im Voraus über die auf sie zukommende Verantwortung im Klaren sein und genau überlegen, ob sie die zeitlichen Kapazitäten haben, die häusliche Versorgung zu stemmen. Schon allein die Organisation einer bedarfsgerechten Pflege ist mit einem großen Aufwand verbunden, erst recht, wenn eine Person plötzlich akut pflegebedürftig wird. In diesem Fall können nahe Angehörige bis zu zehn Tage ihrer Arbeit fernbleiben. Bei dieser kurzzeitigen Arbeitsverhinderung haben Beschäftigte Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.

Doch es ist nicht nur der zeitliche und organisatorische Aufwand, der bei der häuslichen Versorgung bedacht sein will. Die Pflegesituation stellt das Leben von Pflegebedürftigen und der Pflegeperson auf den Kopf. Oft fehlt den Angehörigen der fachliche Hintergrund und das nötige Wissen, um die Pflege bedarfsgerecht zu erfüllen. B. Braun HomeCare unterstützt pflegebedürftige Personen und pflegende Angehörige mit dem richtigen Pflegewissen, Trainings zu Hilfsmitteln, sowie einem zusätzlichen kostenlosen Online-Pflegekurs über die "Grundlagen häuslicher Pflege". Mit letzterem können sich Pflegepersonen unabhängig von Ort und Zeit spezielle Fachkenntnisse für die Pflege zu Hause aneignen. Das betrifft etwa die Organisation der Pflege, das Vorbeugen von Folgeerkrankungen, die Selbstfürsorge von Angehörigen oder die Unterstützung beim Essen, Trinken und der Körperpflege. Dieses Wissen sorgt dafür, dass die Gesundheit von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen nicht unnötig belastet wird, und bildet die Basis für eine liebevolle und gut organisierte Betreuung in den heimischen vier Wänden.

Quelle: B. Braun Deutschland GmbH & Co. KG (ots)

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