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Jahresend-Grüße - wieviel Dank ist notwendig? Aktuelle Empfehlungen des Gremiums Arbeitskreis Umgangsformen International (AUI)

Archivmeldung vom 13.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sylvester & Neujahr (Symbolbild)
Sylvester & Neujahr (Symbolbild)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Die Weihnachtszeit und der Jahreswechsel sind die "Hoch-Zeiten", um sowohl im Geschäftsleben als auch im privaten Bereich gute Wünsche zu verschicken. Deshalb taucht verstärkt die Frage auf: Ist es aus Höflichkeitsgründen notwendig, auf jede schriftliche Nachricht zu reagieren und dafür ebenso schriftlich zu danken?

Die Antwort: Nein. Das gilt außer bei Jahresend-Post ganz allgemein für Glückwünsche gleich welcher Art, wenn sie als E-Mail relativ knapp gehalten oder gar mit beruflicher Werbung verknüpft sind, es sich um eine Internet-Grußkarte oder eine Kurznachricht handelt sowie, wenn auf einer Karte einem gedruckten Text lediglich ein paar Sätze respektive nur Unterschriften zugefügt wurden. Anders sollte das bei persönlichen, längeren Briefen gehandhabt werden. Dann ist ein Dankeschön empfehlenswert. Wie schnell und ob überhaupt in sozialen Netzwerken zu reagieren ist, kann nur individuell entschieden werden. Den dort manchmal vermuteten Antwortzwang schaffen sich in der Regel die meisten Menschen selbst.

Um Missverständnisse zu vermeiden: Bei Geschenken im persönlichen Bereich bleibt es für einen höflichen Menschen unerlässlich, dafür zu danken. Werden von Firmen Weihnachtspräsente an die Kundschaft verschickt, gibt es hingegen keine Verpflichtung, Dank zu sagen.

Quelle: Allgemeiner Deutscher Tanzlehrerverband - ADTV (ots)

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