Post vom Nachbarn, dem alten Schulfreund oder der Urlaubsbekanntschaft
Archivmeldung vom 05.05.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittOb per Telefon, SMS oder Email – Finger weg von nicht angeforderten Zugangsdaten, Internetrecht aktuell, Assessor Dominic Döring, Gießen, informiert:
Die Masche ist stets gleich oder ähnlich. In unserem Fall erhielten der
Mandant und seine Frau in der letzten Woche einen Anruf, wonach sie ein
„alter Freund“ suchte und sich mit ihnen verabreden wollte. Unser
Mandant und seine Frau brachten diesen Anruf und das Angebot sofort,
fälschlicherweise mit einem zuvor geführten „Internet-Telefonat“ in
Verbindung. Dieses „Internet-Telefonat“ hatten sie über einen Bekannten
mit einem Freund geführt. Die Person am Telefon nannte unserem
Mandanten einen „Zugangs-Code“. Nachdem er diesen Code im Internet
eingegeben hatte, erhielt er kurz darauf eine Rechnung der C...
Enterprise Ltd. (nachbarschafts....com) über eine Gebühr von 54,- Euro
für ein Jahres-Abo.
Das Ganze stellt sich als sog.“Cold Call“ dar – also ein ungebetener
und verbotener Werbeanruf. Betroffene sollten sich an die örtlichen
Verbraucherzentralen wenden und ggf. einen Rechtsanwalt einschalten.
Quelle: Zorn Reich Wypchol Rechtsanwälte in Sozietät