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Stellplatz zu eng: Das kann in einer Wohnanlage den Kaufpreis mindern

Archivmeldung vom 15.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das kann in einer Wohnanlage den Kaufpreis mindernEs war keine leichte Aufgabe, in der Tiefgarage eines neu errichteten Hauses einzuparken.  Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Das kann in einer Wohnanlage den Kaufpreis mindernEs war keine leichte Aufgabe, in der Tiefgarage eines neu errichteten Hauses einzuparken. Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"

Es war keine leichte Aufgabe, in der Tiefgarage eines neu errichteten Hauses einzuparken. Der Stellplatz war an der engsten Stelle lediglich 2,5 Meter breit und konnte erst nach mehreren umständlichen Fahrmanövern benutzt werden. Die Käufer einer Wohnung (und damit des Tiefgaragenplatzes) beanstandeten das.

Der Stellplatz habe rund 20.000 Euro gekostet und entspreche nicht dem, was man als Kunde erwarten dürfe. Das Gericht, das schließlich über den Fall entscheiden musste, berücksichtigte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Gesamtumstände und sprach den Käufern eine Minderung des Kaufpreises in Höhe von zwei Dritteln zu. Dabei kamen unter anderem auch Preis und Lage des Objekts - beides durchaus anspruchsvoll - zum Tragen. Ein durchschnittlicher PKW-Halter eines solchen Objekts müsse erwarten dürfen, dass er mit einem gehobenen Mittelklassefahrzeug gut einparken kann. (Oberlandesgericht Braunschweig, Aktenzeichen 8 U 62/18)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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