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Urteil: Bei häufiger Krankheit hat der Arbeitgeber ein Auskunftsrecht

Archivmeldung vom 05.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Arbeitnehmer müssen ihren Arzt teilweise von der Schweigepflicht entbinden, wenn sie in kurzen Abständen mehrmals erkranken, berichtet das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (Az. 5 AZR 389/04).

Der Arbeitgeber müsse nur dann weiter Lohn zahlen, wenn der Patient nachweisen kann, dass es sich um eine "neue" und nicht um eine Folgekrankheit handelt.

Quelle: Pressemitteilung "Apotheken Umschau"

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