Urteil: Bei häufiger Krankheit hat der Arbeitgeber ein Auskunftsrecht
Archivmeldung vom 05.05.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittArbeitnehmer müssen ihren Arzt teilweise von der Schweigepflicht entbinden, wenn sie in kurzen Abständen mehrmals erkranken, berichtet das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" unter Berufung auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (Az. 5 AZR 389/04).
Der Arbeitgeber müsse nur dann weiter Lohn zahlen, wenn der
Patient nachweisen kann, dass es sich um eine "neue" und nicht um
eine Folgekrankheit handelt.
Quelle: Pressemitteilung "Apotheken Umschau"