Gericht: Compact-TV-Moderatorin darf nicht Lehrerin werden
Archivmeldung vom 26.09.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.09.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Land Brandenburg durfte die Ernennung einer Lehramtsreferendarin, die früher als Moderatorin für "Comapct TV" gearbeitet hatte, wegen "arglistiger Täuschung" zurücknehmen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag.
Bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte im Juni geurteilt,
 dass die entsprechende Tätigkeit an einem Bekenntnis zur 
freiheitlich-demokratischen Grundordnung zweifeln lasse. Die Frau soll 
vor ihrer Einstellung nach "bedeutsamen Umständen ihres beruflichen 
Werdegangs" gefragt worden sein, und habe die Tätigkeit für "Compact TV"
 verschwiegen.
Das Oberverwaltungsgericht urteilte nun, die 
Rücknahme sei rechtmäßig, selbst wenn es möglich erschiene, dass nach 
Abwägung aller nunmehr bekannten Umstände einer Beamtenernennung an sich
 nichts im Wege stünde. Eine umfassende Interessenabwägung sei bei der 
Rücknahme einer Ernennung wegen arglistiger Täuschung nicht vorzunehmen.
 Die Rücknahme diene lediglich "der Wiederherstellung der 
Entschließungsfreiheit des Dienstherrn", so die Richter (Beschluss vom 
26. September 2024 - OVG 4 S 23/24).
Unter "Compact TV" werden 
Videobeiträge des Magazins "Compact" verbreitet. Das Bundesamt für 
Verfassungsschutz schreibt über die Marke, "Hauptmerkmal vieler der 
verbreiteten Beiträge" sei "die Agitation gegen die Bundesregierung und 
allgemein das politische System Deutschlands". Im Juli 2024 verbot 
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Betreibergesellschaft, das 
Bundesverwaltungsgericht setzte den Sofortvollzug aber wieder außer 
Kraft.
Quelle: dts Nachrichtenagentur


 
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
         
       
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