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Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt 2011 um 3,9 % gestiegen

Archivmeldung vom 26.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de

Am Jahresende 2011 erhielten in Deutschland rund 332 000 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt (nach dem 3. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - SGB XII "Sozialhilfe"). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Hilfebezieher im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 %.

Damit waren am Jahresende 2011 deutschlandweit 4 von 1 000 Einwohnern auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen. Am häufigsten bezogen die Menschen in Hamburg mit 7 Personen je 1 000 Einwohner diese Sozialleistung. Am seltensten nahm die Bevölkerung in Baden-Württemberg diese Hilfe in Anspruch, hier lag die Quote bei 1 Person je 1 000 Einwohner.

Zwei Drittel der Leistungsberechtigten (67 %) lebten in Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen, ein Drittel (33 %) der Empfänger lebte außerhalb solcher Einrichtungen. Sie führten überwiegend einen Einpersonenhaushalt. Mit knapp 41 Jahren waren die Leistungsbezieher außerhalb von Einrichtungen im Durchschnitt deutlich jünger als Bezieher in Einrichtungen. Diese waren durchschnittlich rund 53 Jahre alt.

Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich unter anderem an Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen leben und dort Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (nach dem 6. Kapitel SGB XII) oder Hilfe zur Pflege (nach dem 7. Kapitel SGB XII) beziehen. Sie können neben diesen rein maßnahmebezogenen Sozialhilfeleistungen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie diesen Bedarf nicht zum Beispiel durch Renteneinkünfte, durch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nach dem 4. Kapitel SGB XII) oder in anderer Weise decken können. Außerhalb von Einrichtungen kommt die Hilfe zum Lebensunterhalt etwa für vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente in Betracht. Weitere Informationen und lange Zeitreihen können über die Tabellen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (22121-0001 und 22121-0002) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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