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Privatbanken wollen bei Pleite weniger zahlen

Archivmeldung vom 24.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die beiden bereits vorhandenen Hintertüren, mit denen sich alle Banken aus der gesetzlichen Zahlungspflicht ihres Einlagensicherungsfonds flüchten können, wenn ein Insitut pleite geht, scheint den privaten Banken nicht mehr auszureichen. Sie wollen das mögliche Sicherheitspolster für ihre Kunden von jetzt 1,5 Millionen Euro pro Fall innerhalb der nächsten 13 Jahre auf 437.500 Euro absenken.

Dabei ist der Einlagensicherungsfonds trotz der gesetzlichen Vorgabe, jeden Kunden im Insolvenzfall ohne Selbstbehalt und innerhalb von 30 Tagen mit mindestens 100.000 Euro der Einlagen zu entschädigen, eh alles andere als sicher.

Die Satzung für den Einlagensicherungsfonds aller Banken (auch der öffentlichen) besagt im Paragraphen 13 bereits jetzt, dass auf die Hilfe des Fonds kein Rechtsanspruch besteht. Paragraph 15 schließt sogar eine Hilfe in Krisenzeiten generell aus.

Einziger Lichtblick für die Kunden der Privatbanken war im Vergleich zu Kunden der öffentlichen Banken bislang, dass die privaten Banken freiwillig mehr als den gesetzlichen Mindestbetrag von 100.000 Euro pro Bankkunde zahlen wollten, nämlich mindestens 1,5 Millionen Euro.

Verbraucherschützer wie Rechtsanwalt Jochen Resch, Vorsitzender der Verbraucherzentrale Brandenburg, rieten deshalb gegenüber dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net dazu, dass Anleger ihr Geld wenigstens zu einer großen Bank wie der Deutschen Bank bringen sollten, da dort das Risiko einer Pleite geringer sei. Das stimmt sicherlich auch weiterhin. Doch die Annehmlichkeit eines freiwillig höheren Sicherheitspolsters im Rücken gegenüber den Kunden der Öffentlichen soll künftig drastisch kleiner ausfallen.

Tag der Entscheidung: 17. Oktober 2011

Am 17. Oktober 2011 wird die Delegiertenversammlung der Bundesverbandes deutscher Banken über eine Satzungsänderung für den Einlagensicherungsfonds abstimmen, teilte am Donnerstag der Bundesverband in Berlin mit.

Wörtlich heißt es:

Der für Bankkunden wichtigste Punkt ist, dass die Sicherungsgrenze des Einlagensicherungsfonds in drei Stufen über einen Zeitraum von 13 Jahren abgesenkt werden soll. In einem ersten Schritt zum 1. Januar 2015 von derzeit 30 Prozent auf 20 Prozent, zum 1. Januar 2020 auf 15 Prozent und zum 1. Januar 2025 auf 8,75 Prozent.

Privatbanken seien dennoch besser als die Öffentlichen

Hans-Joachim Massenberg, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bankenverbandes, hob hervor, dass der Abstand zu den öffentlichen Banken dennoch bleiben werde.

Massenberg: "Privatkunden geniessen weiterhin einen sehr hohen Einlagenschutz. Die niedrigste Sicherungsgrenze, die heute bei 1,5 Millionen Euro liegt, wird ab 1. Januar 2025 immer noch 437.500 Euro pro Kunde betragen. Damit wird der Schutz zum Ende der Reform mindestens viermal höher als die heute gesetzlich garantierten 100.000 Euro sein."

Mit diesem Schutzniveau werden laut Bankenverband auch weiterhin selbst höhere Einlagen, die zum Beispiel aus einem Hausverkauf oder der Auszahlung einer Lebensversicherung resultieren, in der Regel komplett geschützt sein.

Auch institutionelle Kunden wie Kommunen und Pensionskassen würden weiterhin ihre höheren Einlagen im Rahmen von Sicherungsgrenzen anlegen können. So werden nach 2025 mehr als ein Drittel aller privaten Banken einen hohen Schutz mit einer Sicherungsgrenze über 25 Millionen Euro anbieten können.

Allerdings ist nur ein Drittel der Privatbanken überhaupt im Fonds.

Weitere interessante Informationen zum Thema lesen registrierte GoMoPa-Mitglieder hier.

Quelle: Goldman Morgenstern & Partners Llc (GoMoPa) / Siegfried Siewert

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