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Handelsverband lehnt Abmahnberechtigung für Gewerkschaften ab

Archivmeldung vom 23.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht Nachbesserungsbedarf an den gesetzlichen Regelungen zur Eindämmung eines mutmaßlichen Abmahnmissbrauchs. Zum einen sei es unnötig, eine neue Klagebefugnis für Gewerkschaften einzuführen, sagte HDE-Rechtsexperte Peter Schröder dem "Handelsblatt".

Schröder weiter: "Denn die Kernthemen der Arbeitnehmervertretungen wie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen sind keine abmahnfähigen Marktverhaltensregeln." Außerdem fordert der Verband, Unternehmen vor kostenpflichtigen Datenschutz-Abmahnungen zu schützen. Notwendig sei eine "ausdrückliche Klarstellung, dass Abmahnungen nach dem Lauterkeitsrecht bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO" nicht in Betracht kämen.

"Das würde für die Unternehmen, die durch die Neuregelungen der DSGVO zu Recht erheblich verunsichert sind, Rechtsklarheit schaffen", sagte Schröder. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Stärkung des fairen Wettbewerbs" ist am heutigen Mittwoch Thema einer Expertenanhörung im Bundestags-Rechtsausschuss. Das Gesetz soll unter anderem sicherstellen, dass es für unseriöse Rechtsanwälte und Verbände künftig schwieriger wird, Abmahnungen und Unterlassungsklagen als Haupteinnahmequelle zur eigenen Finanzierung zu nutzen. Der HDE fordert, die Wirksamkeit des Gesetzes nach fünf Jahren zu evaluieren. Gegebenenfalls müssten dann "fortbestehende praktische Defizite" beseitigt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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