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Gasag prüft Rückzahlung an 300.000 Gas-Kunden

Archivmeldung vom 08.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Berliner Gasversorger Gasag prüft nach Informationen des Tagesspiegels derzeit intensiv, ob und wie er mehr als 300.000 Sondervertragskunden Geld zurückerstattet. Hintergrund ist ein Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) vor gut drei Wochen gegen die Gasag erlassen hatte.

Dort erklärten die Richter eine spezielle Preisanpassungsklausel für ungültig, die bis Ende 2006 in den Gasag-Verträgen der Tarife "Aktiv" und "Vario" stand. Jetzt liegt die Urteilsbegründung des BGH vor. Auf deren Basis gehen Juristen und Verbraucherschützer davon aus, dass die Gasag allen Kunden das in zwei Tariferhöhungen 2005 und 2006 eingenommene Geld, erstatten muss - nicht nur den etwa 50 000 Tarifvertragskunden, die die Erhöhung seinerzeit nur unter Vorbehalt gezahlt hatten. Die Gasag sollte die betroffenen Kunden nun "freiwillig und angemessen entschädigen", forderte der ehemalige Leiter der Energieabteilung beim Bundeskartellamt und heutige Juraprofessor an der Freien Universität Berlin, Kurt Markert, am Freitag nach dem Studium der Urteilsbegründung. "Tut sie es nicht, hätten ihre Kunden sehr gute Chancen, das Geld auf dem Rechtswege zu erstreiten", sagte Markert der Zeitung. Die Gasag ist derweil auf der Suche nach einem Kompromiss. Führende Manager des Unternehmens trafen sich vergangenen Donnerstag zu Gesprächen in der Verbraucherzentrale Berlin. Zu einem möglichen Angebot sagte Gasag-Sprecher Klaus Haschker am Freitag nichts, aber zum weiteren Verfahren: "Innerhalb der nächsten zwei Wochen wollen wir die Prüfung des Urteils abgeschlossen haben und eine Lösung vorlegen." Für den Fall, dass die Gasag Ende August kein substantielles Angebot vorlegt, erwägt die Verbraucherzentrale eine sogenannte Einziehungsklage anzustrengen. Bei dem Verfahren würden ausgewählte Kunden ihre Unterlagen und Ansprüche an die Verbraucherzentrale abtreten. Diese würde die Fälle dann vor Gericht bringen. "In einem ganz ähnlichen Fall hat die Verbraucherzentrale in NRW erst im Mai den Versorger RWE erfolgreich in die Schranken gewiesen", sagte Bernd Ruschinzik, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin.

Quelle: Der Tagesspiegel

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