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Razzia bei Hymer: Falsche Gewichtsangaben?

Archivmeldung vom 02.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Erwin Hymer Group SE Verwaltungsgebäude bei Bad Waldsee
Erwin Hymer Group SE Verwaltungsgebäude bei Bad Waldsee

Foto: Mussklprozz
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am 26. Januar 2022 hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Durchsuchung in der Zentrale des bekannten Wohnmobilherstellers Erwin Hymer Group SE durchgeführt. Laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart werde gegen Mitarbeiter der Erwin Hymer Group SE wegen des Vorwurfs des Betrugs und der unerlaubten Werbung im Zusammenhang mit Gewichtsangaben beim Verkauf von Wohnmobilen ermittelt.

Die Durchsuchung fand am Firmensitz von Hymer in Bad Waldsee bei Ravensburg statt. Eine Sprecherin von Hymer bestätigte den Vorwurf, dass es um Gewichtsabweichungen bei Wohnmobilen geht.

Was konkret vorgeworfen wird, ist unklar. Es liegt jedoch nahe, dass es um die Wohnmobil-Klasse bis 3,5 Tonnen geht. Hier könnte das Leergewicht zu niedrig angegeben worden sein. Dadurch werden die Wohnmobile für Käufer attraktiver, denn für Wohnmobile über 3,5 Tonnen wird ein spezieller Lkw-Führerschein benötigt, weshalb diese Fahrzeuge für viele potentielle Kunden nicht in Frage kommen. Bei einem zu niedrig angegeben Leergewicht steigt zudem die mögliche Zuladung - auch dies ist ein wichtiger Punkt für viele interessierte Verbraucher. Denn je niedriger das Leergewicht ist, desto größer ist die mögliche Zuladung.

Sollte sich herausstellen, dass Hymer bei diesen Angaben tatsächlich falsche Werte angegeben hat, kommen für Käufer der betroffenen Wohnmobile Gewährleistungsansprüche gegen den Händler wegen Sachmangels in Betracht. Möglich ist auch der Rücktritt vom Kaufvertrag. Das bedeutet, dass das Wohnmobil an den Händler zurückgegeben werden kann. Dieser muss dann den gesamten Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsersatzes für die gefahrenen Kilometer erstatten. Unter Umständen können Betroffene zudem Schadensersatz geltend machen, gegebenenfalls auch gegen Hymer selbst (aus deliktischer Haftung).

"Wir führen aktuell weitere Recherchen durch, um möglichst schnell für die betroffenen Wohnmobilbesitzer Klarheit zu den Vorwürfen zu erhalten", sagt Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann von HAHN Rechtsanwälte.

Quelle: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (ots)

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