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Chef der Monopolkommission unterstreicht Ablehnung von Edeka-Plänen

Archivmeldung vom 09.11.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Niederlassung München der Kaiser’s Tengelmann AG, 2006
Niederlassung München der Kaiser’s Tengelmann AG, 2006

Foto: Okfm
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Chef der Monopolkommission, Daniel Zimmer, beharrt auf der Ablehnung einer Übernahme der rund 450 Kaiser`s-Supermärkte durch Edeka. Eine Übernahme der Tengelmann-Tochter durch den deutschen Marktführer im Lebensmitteleinzelhandel habe im Ganzen keine Vorteile für die Erhaltung der Arbeitsplätze, sagte Zimmer in einem Interview mit der "Welt am Sonntag".

"Egal, wer übernimmt, es wird in jedem Fall in einem gewissen Grad zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen kommen", erklärte Zimmer in Bonn. Man dürfe in diesem Zusammenhang nicht ignorieren, dass Edeka schon jetzt über das dichteste Filialnetz verfüge: "Es entstünden mehr Doppelstandorte als bei anderen Käufern", sagte Zimmer. "Zumindest langfristig besteht also der Anreiz, einen Teil dieser Filialen zu schließen."

Nach der Untersagung des Vorhabens durch das Bundeskartellamt hatten Edeka und Tengelmann einen Antrag auf Ministererlaubnis gestellt und dies damit begründet, dass die geplante Übernahme 16.000 Arbeitsplätze in den Kaiser`s-Filialen rette und damit dem Gemeinwohl diene.

Am 16. November findet dazu eine öffentliche Anhörung im Bundeswirtschaftsministerium statt. Über den Ausgang des Verfahrens wollte Zimmer keine Prognose machen: "Ich spekuliere nicht darüber, wie der Minister entscheiden wird." Einen Vorschlag der Monopolkommission, an Kartellen beteiligte Manager mit bis zu fünf Jahren Haft zu bedrohen, begründete Zimmer mit der hohen Dunkelziffer.

Nur 20 bis 30 Prozent der wettbewerbswidrigen Absprachen würden aufgeklärt. Trotz des Rekords von mehr als einer Milliarde Euro bei den Kartellbußen im vergangenen Jahr entwickele das geltende Ordnungswidrigkeitenrecht offenbar nicht genug Abschreckungswirkung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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