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EU-Richtlinie für Versicherungsmakler vor Umsetzung

Archivmeldung vom 04.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Bereits im Jahre 2002 wurde auf europäischer Ebene eine Richtlinie zum Berufsbild des Versicherungsmaklers beschlossen. Mangelnde Qualifikation und ungenügende Absicherung der Kunden im Streitfall waren Hauptgrund für den Erlass der Richtlinie. Wie die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet, soll die Richtlinie nach Auskunft von Fachleuten noch in diesem Jahr in nationales Recht umgesetzt werden.

Ein entsprechender Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht nach FTD-Angaben vor, dass die Versicherungsmakler neben der bereits nötigen Haftpflichtversicherung ein Mindestmaß an Qualifikation nachweisen müssen. Darüber hinaus müssen die Makler vor dem Beratungsgespräch die Kunden darüber aufklären, dass sie Makler sind. Die Kunden müssen nach ihren Bedürfnissen befragt werden und der Berater muss eine "hinreichende" Anzahl von Versicherungen vergleichen und berücksichtigen.

Nach der Richtlinie müssen auch alle Vermittler, egal ob Vertreter oder Makler, für eine ungenügende Beratung haften. Die Makler müssen das Vermittlungsgespräch dokumentieren und ein Protokoll hiervon dem Kunden zuschicken. Das Protokoll soll die erfragten Wünsche des Kunden und die darauf gegebenen Empfehlungen nebst Begründung enthalten.

Durch die neuen Vorschriften soll es den Kunden erleichtert werden, einen Makler von einem Vertreter, der nur die eigenen Policen verkaufen will, zu unterscheiden. "Diese Art von Etikettenschwindel wird in Zukunft nicht mehr möglich sein", sagt Hans-Ludger Sandkühler vom Institut der Versicherungsmakler.

Nach Ansicht von Fachleuten wird sich der Markt für Versicherungsvertreter und –makler durch die neuen Vorschriften bereinigen. "Mindestens 20 Prozent der Arbeitsplätze bei der Finanzberatung bei den schnell angelernten und zu dünn ausgebildeten Mitarbeitern werden in Deutschland wegbrechen", schätzt Heinrich Bockholt, Vorsitzender des Bundesverbandes Finanz-Planer im Gespräch mit der FTD.

Neben dieser für die Betroffenen negativen Auswirkung sieht Hans-Ludger Sandkühler allerdings auch eine Chance für die Berater. Durch die Neuregelung wird die Qualität der Beratung wichtiger werden, was im Sinne langfristiger Kundenbeziehungen und damit auch im Sinne der Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter sei.

Quelle: Pressemitteilung Banktip.de

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