Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Wirtschaft Mautpreller

Mautpreller

Archivmeldung vom 02.05.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Überhaupt nicht zimperlich in seiner Wortwahl ist unser Verkehrsmanfred, wenn es um die Zwangsgebühren aus der Maut für die Nutzung der aus Steuergeldern bezahlten Autobahnen geht. Ein Bericht von Machopan.de

Bisher konnte jeder der es wollte mit seinem Brummi auf den Bundesstraßen herumfahren wie er wollte. Kein Mensch (außer den Anwohnern) hat sich dafür interessiert.

Doch nach Einführung der Autobahnmaut ist dies zu einer kriminellen Handlung geworden, denn aus Sicht einiger Politiker sind die Brummifahrer zu „Mautprellern“ geworden. 

Nun kenne ich als zwangsgebührenzahlender Kassenpatient im gesetzlichen Gesundheitswesen den Begriff der „Prellung“, als Schädigung von inneren Organen durch direkte, stumpfe Gewalteinwirkung von außen. Zum Beispiel entsteht bei einem Schlag auf den Kopf sehr häufig eine Hirnprellung, die vom medizinischen Laien oftmals mit einer Hirnquetschung verwechselt wird. Einhergehend mit derartigen, meist unheilbaren Verletzungen des menschlichen Gehirns kann auch das vermehrte Auftreten von Hirnblähungen beobachtet werden. Wie der Volksmund richtig vermutet, haben Menschen mit derartigen Symptomen meist „einen Schlag ab“.

Auch bekannt ist der Begriff der Prellung aus dem Bereich der Gastronomie, wenn sich ein Zecher der Bezahlung seiner durch Speis und Trank entstandenen offenen Rechnung (Zeche) durch Flucht entzieht und lieber das Weite sucht.

Nun wird ja niemand behaupten wollen, außer er hätte eine Hirnprellung, dass man eine Zeche für etwas prellen kann, das man weder bestellt, noch erhalten oder konsumiert hat, weil man nachweislich gar nicht an dem Ort war, an dem die Prellung stattfinden kann.
Für jeden Kriminalisten wäre ein derartiger Sachverhalt eigentlich ein todsicheres Alibi.
Das wäre ja fast so, als würde man als „Schwimmbadgebührenpreller“ beschuldigt, weil man nicht im gebührenpflichtigen Schwimmbad, sondern im gebührenfreien Bach gebadet hat.
Genauso gut könnte man ja auch eine Gebühr verlangen, weil jemand zu langsam an einer Radarfalle vorbeigefahren ist.

Man muss diese neumodischen innovativen Mautsysteme ganz einfach als das begreifen, was sie sind, als eine Art „Straßenraub“ oder „räuberischer Angriff auf  Kraftfahrer“. Ein solcher Angriff ist in Deutschland ein Straftatbestand im Sinne des §316a Strafgesetzbuch (StGB). Diese Strafvorschrift hat ihren Ursprung im Gesetz gegen den Autostraßenraub mittels Fallen aus dem Jahre 1938. Tathandlung ist dabei der Angriff auf Leib, Leben oder die Entschlussfreiheit des Führers oder Mitfahrers eines Kfz zur Begehung eines Raubes, eines räuberischen Diebstahls oder einer räuberischen Erpressung. Dabei muss der Täter oder die Täter die besonderen Verhältnisse im Straßenverkehr ausnutzen.
Die besonderen Verhältnisse im Straßenverkehr nutzt aus, wer die Nachteile, die sich für den Fahrer oder Mitfahrer bezüglich einer möglichen Abwehrreaktion (z.B. Flucht) daraus ergeben, dass sie am Straßenverkehr teilnehmen, ausnutzt. Dazu gehört insbesondere die Ausnutzung der typischen Situationen und Gefahrenlagen beim. Straßenverkehr. Die Tat muss somit in enger Beziehung zum Fahrzeug als Verkehrsmittel stehen.

Jetzt sollten Sie nicht glauben, dass ich mir das alles selber ausgedacht habe. Nein, nein, nein, das können Sie alles bei Wikipedia selber nachlesen.

In unserem Nachbarland Österreich (Hallo Schnetzi!) nennt man die Lenker von mautpflichtigen Fahrzeugen, die aus verständlichen Gründen lieber auf Bundesstraßen statt auf Bundesautobahnen fahren, richtigerweise „Mautflüchtlinge“, was der Sache schon etwas näher kommt.
Als Flüchtling gilt, zum Beispiel, wer "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung und Repressalien aus Gründen der  Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, seines Glaubens oder wegen seiner politischen Überzeugung verfolgt wird.“

Nun wird ja wohl jedem Menschen ohne Hirnprellung klar sein, dass Brummifahrer zu einer bestimmten sozialen Gruppe gehören und sicher auch glauben dürfen, dass sie keine Mautgebühr bezahlen müssen. Von der politischen Überzeugung wollen wir jetzt mal gar nicht reden.
Und vor diesem Hintergrund nutzt nun ein solcher Brummifahrer eine, der sogar noch extra ausgeschilderten, Umleitungsempfehlungen und fährt von der Autobahn ab und auf eine Bundesstraße auf.
Und bei diesem Vorgang soll er dem Verkehrsmanfred die Maut prellen?
Man muss nicht über einen besonders hohen Intelligenzquotienten verfügen, um erkennen zu können, wer hier einen Schlag ab hat.
Eine alte Bauernregel sagt: „Hat der Bauer kalte Hände, flieht die Kuh raus ins Gelände“, denn nur die dummen Kühe lassen sich von einem Melker mit kalten Hände einfach so ans volle Euter fassen.

Quelle: http://www.blogigo.de/machopan/entry/81463
Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte hurra in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige