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Jede fünfte Überschuldung im Jahr 2017 wegen Arbeitslosigkeit

Archivmeldung vom 06.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der mit Abstand wichtigste Hauptauslöser von Überschuldungssituationen der Personen, die im Jahr 2017 die Hilfestellung einer Schuldnerberatungsstelle in Deutschland angenommen hatten, war mit 21 % Arbeitslosigkeit. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis vorläufiger Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2017 anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 04. bis 08. Juni 2018 mit.

Eine auf lange Sicht unzureichende Einkommenssituation ("längerfristiges Niedrigeinkommen") führte in 7 % der Fälle zur Überschuldung. Zusammengenommen geht somit mehr als jede vierte Überschuldung (28 %) auf weggebrochenes oder zu geringes Arbeitseinkommen zurück. In 15 % der Fälle führten gesundheitliche Probleme der Schuldnerinnen und Schuldner zu finanziellen Schwierigkeiten und schließlich in die Überschuldung. Weitere 13 % der Schuldnerberatungen 2017 waren aufgrund der finanziellen Folgen einer Trennung beziehungsweise Scheidung oder des Todes des Partners / der Partnerin nötig. Überschuldung durch unangemessenes Konsumverhalten ("unwirtschaftliche Haushaltsführung") wurde hingegen lediglich in 12 % aller Fälle als Hauptgrund festgestellt. In jedem zwölften Fall (8 %) und damit ebenfalls relevant waren die Auswirkungen einer gescheiterten Selbstständigkeit hauptsächlich der Auslöser der Überschuldung.

Methodischer Hinweis:

Diese vorläufigen Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2017 beruhen auf Angaben von 528 der insgesamt rund 1 400 Schuldnerberatungsstellen in Deutschland zu rund 127 000 beratenen Personen. Die Teilnahme an dieser Statistik ist sowohl für die Beratungsstellen als auch für die Ratsuchenden freiwillig. Die gemeldeten Daten werden anschließend auf die Grundgesamtheit aller durch Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen hochgerechnet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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