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Bundesanwaltschaft klagt Deutsche wegen IS-Mitgliedschaft an

Archivmeldung vom 28.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Anklage
Anklage

Bild von Arek Socha auf Pixabay

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine deutsche Staatsangehörige wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) erhoben. Die Frau sei hinreichend verdächtig, sich in drei Fällen als Mitglied im IS beteiligt zu haben, teilte die Karlsruher Behörde am Mittwoch mit.

Auch werden ihr Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Verstöße gegen das Kriegswaffenkontroll- sowie das Waffengesetz zur Last gelegt. Die junge Frau soll 2015 über die Türkei nach Syrien gereist sein. Kurz nach ihrer Einreise in das Gebiet des IS sei die Angeklagte in die Terrororganisation aufgenommen und an ein Mitglied des IS-Sicherheitsapparats verheiratet worden, so die Bundesanwaltschaft. Bis 2017 habe sie im syrischen Raqqa gelebt und ihren Ehemann unter anderem bei Menschenhandel unterstützt.

Dieser soll unter anderem Ende Juni 2015 eine 33-jährige Jesidin als Sklavin "gekauft" haben, um diese mit ihren beiden Kleinkindern gewinnbringend weiterzuveräußern. Die Angeschuldigte stellte sich schließlich Ende Januar 2019 kurdischen Einheiten, nachdem sie zuvor aufgrund der weitreichenden Gebietsverluste des IS in Syrien umhergezogen war. Bis zu ihrer Rückkehr nach Deutschland am 20. Dezember 2020 befand sich die Beschuldigte in verschiedenen Flüchtlingslagern. Die Deutsche wurde bei ihrer Einreise festgenommen und befand sich bis zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls sowie ihrer Freilassung am 8. Januar 2021 in Untersuchungshaft.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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