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Nach Schönefelder Bus-Katastrophe muss nachermittelt werden

Archivmeldung vom 11.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Wappen von Berlin
Wappen von Berlin

Im Verfahren um die Bus-Katastrophe vom Schönefelder Kreuz hat das zuständige Landgericht Potsdam nach Informationen des in Berlin erscheinenden "Tagesspiegel" (Donnerstagsausgabe) entschieden, dass die Staatsanwaltschaft in den kommenden Wochen nachermitteln muss. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte dies. Es sei ein ergänzendes Gutachten nötig, hieß es aus Justizkreisen, mit dessen Fertigstellung erst in der zweiten Hälfte dieses Jahres gerechnet werde. Erst danach könne der Prozess beginnen. Vor 2012 wird kein Urteil erwartet.

Nachdem am 26. September 2010 ein polnischer Reisebus gegen einen Brückenpfeiler geprallt war und 14 Insassen starben, muss sich eine damals 37-jährige Berlinerin wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Reisebus war an jenem Sonntag auf dem südlichen Berliner Ring am Schönefelder Kreuz mit einem roten Mercedes kollidiert, den die Frau steuerte. Die Angeklagte hatte bei der Auffahrt auf die Autobahn die Kontrolle über das Auto verloren. Das bei Unfällen übliche Gutachten der Prüfgesellschaft Dekra geht allerdings davon aus, dass die Frau auf der Zufahrt nur rund 40 Kilometer pro Stunde gefahren sei. Die Fahrerin soll beim Eintreffen auf der Autobahn jedoch stark beschleunigt haben, wodurch das Auto bei feuchtem Wetter ins Schleudern geriet. Aus Justizkreisen hieß es, es handele sich "um einen minderschweren Fall von fahrlässiger Tötung". Besonders "erhebliche Fahrfehler" hätten die Ermittler nicht nachweisen können. Ob sich dies durch die Nachermittlungen ändern könnte, ist ungewiss. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich dazu nicht.

Quelle: Der Tagesspiegel

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