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Mackenroth kritisiert Urteil zu Wiederaufnahme von Strafverfahren

Archivmeldung vom 01.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Geert Mackenroth (2013)
Geert Mackenroth (2013)

Foto: Steffen Prößdorf
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Chef der Opferschutzorganisation Weißer Ring in Sachsen, Geert Mackenroth, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederaufnahme von Strafverfahren scharf kritisiert. "Ich finde das Urteil ziemlich lebensfremd und wissenschaftsfeindlich", sagte er am Mittwoch MDR Aktuell.

Der Grundsatz, dass niemand zweimal vor Gericht gestellt werden dürfe, sei in allen Rechtsordnungen mehr oder weniger heilig, aber für schwerste Straftaten dürfe man Ausnahmeregelungen machen, fügte der frühere sächsische Justizminister hinzu. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag entschieden, dass die 2021 in Kraft getretene Reform der Strafprozessordnung verfassungswidrig sei. Nach dieser hätten Freigesprochene für dieselbe Tat erneut angeklagt werden können, etwa wenn verbesserte DNA-Analysemethoden neue Beweise liefern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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