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Kartenzwang gegen Notrufmissbrauch

Archivmeldung vom 17.02.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Notrufmissbrauch adé: Nach einem neuen Beschluss des Bundesrats können Notrufe künftig nur noch mit einer «betriebsbereiten SIM-Karte im Telefon» abgesetzt werden. Betroffen sind die Nummern 110 und 112.

Was der ADAC früher empfahl, gilt nicht mehr: Ein ausrangiertes Handy im Handschuhfach des Autos als mobile Notrufsäule für alle Fälle. Denn über die Notrufnummern 110 und 112 wurden bislang häufig von Telefonen ohne Karte falsche Alarme ausgelöst. Mit der neuen Verordnung sollen die scheinbar stark missbrauchgeplagten Notrufzentralen wieder entlastet werden.

Dazu muss nun im Telefon eine betriebsbereite SIM-Karte stecken. Das ist laut dem Beschluss dann der Fall, wenn diese «ordnungsgemäß im Endgerät eingelegt und aktiviert ist». Damit der Notruf überall funktioniert, sollen die Netzbetreiber künftig sicherstellen, dass auch Notrufe aus fremden Netzen weitergeleitet werden. Zwischen UMTS-Netzen und dem klassischen GSM-Netz funktioniert das aber nur für die Nummer 112.

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