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Anwaltverein fordert bessere Entschädigung für Justizopfer

Archivmeldung vom 05.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Florentine / pixelio.de
Bild: Florentine / pixelio.de

Der Berliner Anwaltverein hat kritisiert, dass der unschuldige Siebzehnjährige, der in Emden als mutmaßlicher Täter verhaftet worden war, nicht ausreichend entschädigt wird - und deutliche Kritik am System geäußert. "Polizei und Staatsanwaltschaft haben eine Jugendlichen drei Tage lang unschuldig hinter Gitter gebracht und der Staat will ihn mit nur 75 Euro abspeisen. Die dauerhafte Rufschädigung und der entstandene seelische Schaden lassen sich so in keiner Weise wiederherstellen und entschädigen", sagte der Vorsitzende des Berliner Anwaltvereins, Ulrich Schellenberg der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Der Fall zeige, dass Deutschland kein taugliches Entschädigungssystem habe. Schellenberg fordert eine Anhebung des aktuellen Satzes von 25 Euro auf 100 Euro pro Tag. "Wer zu Unrecht in die Mühlen der Justiz gerät, ist weit überwiegend auf den guten Willen des Staates angewiesen", so Schellenberg. Während rechtskräftig verurteilte Straftäter mit Recht einen Bewährungshelfer zur Wiedereingliederung an die Seite gestellt bekämen, "bleiben Justizopfer auf sich selbst gestellt." Der hier betroffene junge Mann müsse für alle Folgeschäden zunächst selbst aufkommen - etwa psychologische Betreuung oder einen Schulwechsel - und müsse dann oft in langen Verfahren über eine Erstattung streiten. Der Anwaltverein fordert dagegen, der Staat müsse solche Kosten "unbürokratisch übernehmen".

Schellenberg forderte zudem, Polizei und Staatsanwaltschaft müssten eine Vorverurteilung mit allen Mitteln verhindern. Auf die "Medienbegleitung einer Verhaftung" müsse grundsätzlich verzichtet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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