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Unfallversicherung will Akteneinsicht bei Kirchen erzwingen

Archivmeldung vom 22.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Hoffen, beten und glauben (Symbolbild)
Hoffen, beten und glauben (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Chef des größten deutschen Unfallversicherers VBG, Kay Schumacher, fordert die Kirchen zu mehr Kooperation bei Missbrauchsfällen auf. "Die Kirche schwebt nicht irgendwo hoch oben über dem Staat", sagte er der "Zeit".

Die gesetzliche Unfallversicherung sei ein Punkt, an dem man bekennen müsse, ob Kirche den staatlichen Regeln unterliege. "Oder gelten noch Sonderregeln, die aus einer feudalen Zeit stammen?" Schumacher ist seit Mai Hauptgeschäftsführer der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft mit Sitz in Hamburg.

Seine Amtsvorgänger hatten im April die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland darauf hingewiesen, dass Fälle sexuellen Missbrauchs von Priestern an Beschäftigten und Ehrenamtlichen der Versicherung gemeldet werden müssten. Nach Ansicht Schumachers kann sexualisierte Gewalt im beruflichen Kontext auch dann ein Versicherungsfall sein, wenn die Tat Jahrzehnte zurückliegt. Er nennt Messdiener und Chormitglieder als Beispiele. Es komme auch Verletztenrente in Betracht. Solche Ereignisse müsse der Arbeitgeber melden, was jedoch im Fall der großen Religionsgemeinschaften unterblieben sei. "Die Kirchen haben gegen das Gesetz verstoßen", sagte der Versicherungschef. Er erwarte von den Kirchen bis Ende des Jahres eine größere Zahl an gemeldeten Ereignissen. Akteneinsicht in konkreten Missbrauchsfällen will Schumacher notfalls mit Zwangsmaßnahmen durchsetzen.

"Im ersten Fall, in dem sie uns den Anspruch auf Akteneinsicht verweigern, werden wir andere staatliche Stellen hinzuziehen", sagte er. "Dann werden wir ja sehen, ob sie es im zweiten Fall noch genauso machen." Zuständige Instanz sei das Sozialgericht, einen entsprechenden Beschluss werde die Versicherung auch vollstrecken. Der VBG-Chef ruft die deutschen Bischöfe auf, freiwillig Akteneinsicht zu gewähren. "Und wir hätten auch nichts dagegen, wenn ein Bischof so mutig ist und sagt: `VBG, komm her, du kannst in den Giftschrank gucken und wenn du sagst: Das kann ein Arbeitsunfall sein, dann nimm die Akten mit.` Da würde doch auch der Bischof gut dastehen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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