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Plau am See: Verfolgungsfahrt endete auf Acker

Archivmeldung vom 04.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Beide Fahrzeuge kamen auf dem Acker zum Stehen Bild: Polizei
Beide Fahrzeuge kamen auf dem Acker zum Stehen Bild: Polizei

Die Flucht vor der Polizei endete für einen unter Drogeneinfluss stehenden Autofahrer am Dienstagvormittag südlich von Kreien auf einem Acker. Dabei kam es zum seitlichen Zusammenstoß mit einem Streifenwagen der Polizei, wobei niemand verletzt wurde. Das Auto des Mannes war weder zugelassen, noch versichert.

Der Fahrer ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Bei seinem 39-jährigen Beifahrer wurden rauschgiftverdächtige Substanzen gefunden. Die Polizei hatte das Auto zuvor auf der B 103 südlich von Plau im Rahmen einer Verkehrskontrolle überprüfen wollen, als der 24-Jährige auf das Gaspedal trat und flüchtete. Die Flucht führte über die Ortschaften Meyenburg (Brandenburg), Stepenitz zurück nach Mecklenburg- Vorpommern, wo der PKW südlich von Kreien auf einen Acker fuhr und nach einer seitlichen Kollision mit dem verfolgenden Streifenwagen der Polizei zum Stillstand kam.

Beide Insassen sind daraufhin durch die Polizei gestellt und kurzzeitig gefesselt worden. Der 24-jährige aus der Region Plau stammende Fahrer stand einem Vortest zufolge unter Einfluss von Kokain und Amphetamin. Er ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, diese wurde ihm bis 2033 entzogen. An seinem PKW, der nicht versichert war, waren falsche Kennzeichen angebracht. Beim 39-jährigen Beifahrer, der ebenfalls aus der Region Plau stammt, wurden rauschgiftverdächtige Substanzen in einem Kinder- Überraschung- Ei gefunden. Gegen den deutschen Autofahrer wird nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter Drogeneinfluss ermittelt. Gegen den 39-Jährigen Beifahrer ist Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet worden. Beide Männer sind bereits hinlänglich polizeibekannt, unter anderem wegen Bandendiebstahls, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Betrugs und verschiedener Verkehrsdelikte.

Quelle: Polizeiinspektion Ludwigslust (ots)

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