Neue Verbraucherrechte für Handys treten in Kraft: Deutsche Umwelthilfe kündigt Tests zur Einhaltung im Handel an
Ab dem 20. Juni gelten EU-weit neue Regeln für ein verbessertes Öko-Design von Smartphones, schnurlosen Telefonen und Tablets sowie verpflichtende Angaben zu verbraucher- und umweltrelevanten Eigenschaften durch das Energielabel. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet dies als positive Entwicklung für die Umwelt ebenso wie für Kundinnen und Kunden, die sich jetzt einfacher für ökologischere Produkte entscheiden und diese länger nutzen können.
Um Ressourcen konsequent zu schützen, müssten die Regelungen auf sämtliche Elektrogeräte ausgeweitet werden.
Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: "Die neuen Regelungen für Smartphones und Co. sind ein wichtiger Schritt zu umweltfreundlicheren Produkten und einer verbesserten Verbraucherinformation. Aber was ist mit all den anderen Elektrogeräten? Die Schrottberge aus kurzlebigen und reparaturfeindlichen Geräten werden von Jahr zu Jahr größer. Eine umfangreiche Kennzeichnung sowie Mindestanforderungen zur Ersatzteilverfügbarkeit, Softwareupdates, Reparaturfreundlichkeit und Haltbarkeit sollten für sämtliche Elektrogeräte gelten. Wir fordern Umweltminister Schneider auf, sich bei der Weiterentwicklung der EU-Ökodesignverordnung für produktübergreifende Regeln einzusetzen."
Konkret müssen Hersteller künftig für sieben Jahre nach dem Verkauf Ersatzteile wie Akkus, Displays und Kameramodule bereitstellen, für mindestens fünf Jahre Softwareupdates anbieten, eine lange Akkulebensdauer sowie Haltbarkeit bei Stürzen sicherstellen. Das neue Energielabel enthält neben Informationen zur Energieeffizienzklasse auch solche zur Akkuhaltbarkeit, Reparierbarkeit sowie zum Schutz vor Stürzen, Staub und Wasser.
Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: "Durch das neue Energielabel mit wichtigen zusätzlichen Informationen verbessert sich die Vergleichbarkeit beim Handykauf, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher gezielt umweltfreundlichere Geräte auswählen können. Damit die Regelung nicht ins Leere läuft, müssen Händler ihren gesetzlichen Kennzeichnungspflichten auch nachkommen. Deshalb werden wir stichprobenartig Tests im Handel durchführen und gegen festgestellte Verstöße rechtlich vorgehen."
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)