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Über 10.000 Ermittlungen wegen Betrugs mit Corona-Soforthilfen

Archivmeldung vom 17.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de
Bild: Susann von Wolffersdorff / pixelio.de

Bundesweit ermitteln Staatsanwaltschaften in mehr als 10.000 Fällen wegen erschlichener Corona-Soforthilfen und anderer Betrugsvorwürfe im Zusammenhang mit der Pandemie. Das geht aus einer Umfrage der Deutschen Richterzeitung bei den Justizministerien und Staatsanwaltschaften der 16 Bundesländer hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Donnerstagausgaben berichten.

Der Schaden geht in die zig Millionen. "Die strafrechtliche Aufarbeitung der Coronakrise dürfte die Justiz noch bis weit ins nächste Jahr hinein beschäftigen", sagte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, dem RND. "Trotz Auslaufens der staatlichen Hilfsprogramme erreichen die Staatsanwaltschaften weiterhin neue Verdachtsfälle erschlichener Corona-Soforthilfen", so Rebehn.

Die Hinweise auszahlender Banken auf mögliche Straftaten gingen teilweise erst mit langem zeitlichen Nachlauf bei den Strafverfolgern ein, so der Experte. "Es geht dabei in der Regel um Fälle von Subventionsbetrug, die vertiefte einzelfallbezogene Ermittlungen erfordern und sich nicht standardisiert als Massenverfahren erledigen lassen." Die meisten Betrügereien mit Corona-Soforthilfen verzeichnet laut der Umfrage Nordrhein-Westfalen. Mehr als 4.300 Verfahren sind dort anhängig. Allein die Staatsanwaltschaft Köln führt rund 900 Ermittlungsverfahren wegen Betrugs, bei denen es um ein Subventi onsvolumen vor mehr als neun Millionen Euro geht. Die zweitmeisten Verfahren wegen des Verdachts erschlichener Corona-Soforthilfen meldet Berlin, wo die Polizei mehr als 2.000 Fällen nachgeht. Bei der Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt sind bereits 900 dieser Verfahren angekommen, der Schaden für die Steuerzahler liegt bei mehr als sechs Millionen Euro.

Bei den Staatsanwaltschaften in Bayern laufen mehr als 1.000 Verfahren wegen Betrugs im Zusammenhang mit der Pandemie. Knapp die Hälfte der Fälle betrifft missbräuchliche Anträge auf Corona-Soforthilfen, die andere Hälfte hat Betrugsmaschen wie den Verkauf gefälschter Schutzmasken, das Ausspähen von Kreditkartendaten auf gefälschten Internetseiten oder Erpressungsversuche durch angedrohte Corona-Infektionen zum Gegenstand. Hessen verzeichnet bisher insgesamt rund 1.000 Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfezahlungen. Auch in Hamburg gehen die Behörden von rund 1.000 Verfahren aus, die in den kommenden Wochen und Mona ten durch die Staatsanwaltschaften abzuarbeiten sind. Bei den Ermittlern in Niedersachsen sind bislang mehr als 800 Fälle eingegangen, bei denen ein Anfangsverdacht wegen Betrugs im Zusammenhang mit Corona-Hilfen besteht.

Mehr als sieben Millionen Euro könnten hier zu Unrecht geflossen sein. Die sächsischen Staatsanwaltschaften ermitteln in rund 500 Fällen wegen Betrugs, Subventionsbetrugs und Geldwäsche, die bisherige Schadenssumme beträgt mindestens fünf Millionen Euro. In Sachsen-Anhalt besteht in mehr als 600 Fällen der Verdacht auf erschlichene Zuschüsse aus dem Corona-Hilfsprogramm. Die Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg haben bislang rund 300 Ermittlungsverfahren eingeleitet, während es in Schleswig-Holstein rund 250 Verfahren und in Mecklenburg-Vorpommern mehr als 200 Verdachtsfälle sind. In Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland und Bremen liegen die Zahlen ebenfalls im unteren dreistelligen Bereich, Thüringen hat keine Angaben gemacht, berichtet das RND.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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