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BGH: Prozess gegen Ex-Waffenlobbyist Schreiber muss neu verhandelt werden

Archivmeldung vom 06.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos

Der Fall um den ehemaligen Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber muss neu verhandelt werden. Das Urteil des Landgerichts Augsburg gegen den 77-Jährigen weise Rechtsfehler auf, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit und verweist den Fall damit an das Landgericht zurück.

Es müsse unter anderem geklärt werden, ob Schreiber zum Tatzeitraum, zwischen 1988 und 1993, seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland oder in Kanada hatte. Am 5. Mai 2010 war Schreiber zu einer Haftstrafe von acht Jahren wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass er in den besagten Jahren umgerechnet 7,3 Millionen Euro an Tarnkonten und Scheinfirmen am Fiskus vorbeischleuste. Karlheinz Schreiber gilt zudem als eine der Schlüsselfiguren in der CDU-Spendenaffäre um Altbundeskanzler Helmut Kohl.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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