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BGH hebt Freisprüche für "Scharia-Polizei" auf

Archivmeldung vom 11.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche im Verfahren gegen die sogenannte Wuppertaler "Scharia-Polizei" aufgehoben. Das Landgericht habe für die Beurteilung des Geschehens maßgebliche Umstände nicht in seine Gesamtbewertung des Vorfalls einbezogen und es gebe Widersprüche, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. "Die Sache muss daher von einer anderen Strafkammer des Landgerichts erneut verhandelt und entschieden werden."

Die sieben Angeklagten hatten im September 2014 mit Warnwesten bekleidet einen nächtlichen Rundgang durch die Innenstadt von Wuppertal-Elberfeld unternommen. Einige der Warnwesten waren auf der Rückseite mit der Aufschrift "Sharia Police" versehen. Die Angeklagten wollten junge Muslime davon abhalten, Spielhallen, Bordelle oder Gaststätten aufzusuchen und Alkohol zu konsumieren. Das Landgericht Wuppertal hatte die Beschuldigten im November 2016 von dem Vorwurf freigesprochen, gegen das Uniformverbot verstoßen beziehungsweise zu dem Verstoß Beihilfe geleistet zu haben. Laut Versammlungsgesetz macht man sich strafbar, wenn man öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung trägt. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil des Landgerichts Revision eingelegt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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