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Abwanderung: Ein Viertel geht aus aufenthaltsrechtlichen Gründen // BA-Presseinfo Nr. 04

Archivmeldung vom 18.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Dirk Maus / pixelio.de
Bild: Dirk Maus / pixelio.de

Wenn ausländische Arbeitskräfte Deutschland wieder verlassen, fehlen diese dem deutschen Arbeitsmarkt. Eine von der BA beauftragte Studie des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) zeigt, dass die Abwanderung häufig im Zusammenhang mit beruflichen und aufenthaltsrechtlichen Fragen in Zusammenhang steht.

Ein Viertel der befragten Arbeitskräfte aus Drittstaaten hat Deutschland aus aufenthaltsrechtlichen Gründen verlassen. Ein weiteres Viertel der Befragten benennt berufliche Gründe, etwa das Ende einer befristeten Beschäftigung, beginnende Arbeitslosigkeit oder weil ihre berufliche Qualifikation nicht anerkannt worden ist.

Die Befragten geben auch eine fehlende soziale Integration als Grund an, während wirtschaftliche oder familiäre Gründe zwar auch, aber seltener vorkommen. Häufig ist die Ausreise in einem Bündel an unterschiedlichen Faktoren begründet.

Diskriminierung überschattet die Frage nach Bleiben oder Gehen

Zudem geben zwei von drei hochqualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten an, dass sie in Deutschland Diskriminierungserfahrungen auf Grund ihrer Herkunft erlebt haben.

Deutschland punktet bei der Zufriedenheit

Weitere Ergebnisse der Studie sprechen dagegen für Deutschland: Demnach sind die Befragten in allen relevanten Lebensbereichen in Deutschland zufriedener gewesen. Das gilt besonders für das Gehalt und die eingehaltenen Arbeitnehmerrechte.

Die für das internationale Geschäft zuständige Vorständin Vanessa Ahuja erläutert: "Wenn viele Arbeitskräfte aus Drittstaaten Deutschland den Rücken kehren, erhöht das den Zuwanderungsdruck. Bei der geplanten Reform der Fachkräfteeinwanderung brauchen wir schnellere, unbürokratischere Verfahren und zudem den gesellschaftlichen Konsens, Arbeitskräfte aus Drittstaaten auch willkommen zu heißen und sie zu integrieren. Ohne Zuwanderung sinkt das Erwerbspersonenpotential bis 2035 um sieben Millionen Menschen. Auch wenn beim inländischen Potential alle Hebel greifen, wird das nicht reichen. Ergänzend zu den inländischen Anstrengungen brauchen wir ausländische Arbeits- und Fachkräfte, damit unser deutscher Arbeitsmarkt weiterhin gut funktioniert."

Erste Ergebnisse liegen vor

Das sind Ergebnisse einer explorativen Vorstudie des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) an der Universität Tübingen, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Auftrag gegeben worden ist. Sie beleuchtet die Gründe für die Rück- und Weiterwanderung ausländischer Arbeitskräfte nach einem Arbeitsaufenthalt in Deutschland. Insgesamt wurden 1.900 Arbeitskräfte über Social-Media-Kanäle befragt. Die detaillierten Ergebnisse der repräsentativen Studie werden in den nächsten Jahren folgen, um belastbarere Erkenntnisse zu gewinnen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA) (ots)

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