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MDR-Recherchen lösen Razzia gegen internationalen Schleuserring aus

Archivmeldung vom 17.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Peter Hebgen / pixelio.de
Bild: Peter Hebgen / pixelio.de

Rund 170 Einsatzkräfte der Bundespolizei sind am heutigen Morgen bundesweit gegen einen international operierenden Schleuserring vorgegangen.

Der Schwerpunkt der Maßnahme befand sich in Berlin, wo zunächst zwei Haftbefehle vollstreckt und acht Durchsuchungen durchgeführt wurden. Weitere Durchsuchungen fanden in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern statt. Zeitgleich mit den Maßnahmen in Deutschland erfolgte durch den polnischen Grenzschutz ein Zugriff auf polnischem Hoheitsgebiet. (Deutschland 15 Objekte, Polen 7 Objekte).

Es wurden zahlreiche Beweismittel beschlagnahmt, darunter befanden sich u.a. Mobiltelefone und elektronische Speichermedien. Auch konnten erhebliche Vermögenswerte der Täter in Deutschland und Polen beschlagnahmt werden.

Auslöser der Ermittlungen und Razzia waren Berichterstattungen in den Fernsehmagazinen "FAKT" und "exakt" des Mitteldeutschen Rundfunks im November 2016.

MDR-Reporter hatten über einen polnisch-syrischen Familienverband berichtet, der banden- und gewerbsmäßig Flüchtlinge nach Deutschland schleuste. Nach MDR-Recherchen wurden vornehmlich syrische Staatsangehörige für rund 8.000 Euro pro Person über Polen nach Deutschland eingeschleust.

Dafür wurden mit falschen Angaben polnische Touristenvisa erschlichen, die eine Einreise per Flugzeug nach Polen und von dort auf dem Landweg weiter nach Deutschland ermöglichten. Die Geschleusten stellten hier dann regelmäßig Asylanträge. Für Asylanträge ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig, dort fiel die Masche der Schleuser aber bisher offenbar nicht auf.

Zwar bestätigte das BAMF auf MDR-Anfrage, dass es seit 2017 möglich sei, auch rückwirkend die in Asylverfahren erfassten Fingerabdrücke automatisch mit dem Visaerfassungssystem abzugleichen, im konkreten Fall müsse aber erst geprüft werden, ob es Auffälligkeiten gab. Wenn das Bundesamt Hinweise auf Visa-Erschleichungen hat, meldet es dies an die zuständigen Sicherheitsbehörden, die die Fälle dann weiterverfolgen. Das Bundesamt ist keine Strafverfolgungsbehörde.

Das MDR-Magazin "exakt" beschäftigt sich am Mittwoch um 20.15 Uhr mit dem Thema.

Quelle: MDR Mitteldeutscher Rundfunk (ots)

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