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Bundesanwaltschaft bestätigt Festnahme von Terrorverdächtigen

Archivmeldung vom 15.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gefangener in Handschellen (Symbolbild)
Gefangener in Handschellen (Symbolbild)

Von Rainerzufall1234 - Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0, Link

Die Bundesanwaltschaft hat die Festnahme von vier mutmaßlichen Mitgliedern einer Terrorzelle des "Islamischen Staats" (IS) bestätigt. Die Festnahme der tadschikischen Staatsangehörigen erfolgte durch Spezialkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen und Beamte des mit den Ermittlungen befassten Polizeipräsidiums Düsseldorf in den Städten Essen, Neuss und Siegen sowie im Kreis Heinsberg, teilte die Karlsruher Behörde am Mittwochmorgen mit.

Zudem wurden die Wohnungen der Beschuldigten sowie sechs weitere Objekte in Nordrhein-Westfalen durchsucht. Grundlage sind Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. April. Mit den weiteren polizeilichen Ermittlungen wurde neben dem Polizeipräsidium Düsseldorf auch das Bundeskriminalamt beauftragt. Die vier Festgenommenen sowie ein bereits seit dem 15. März 2019 in Untersuchungshaft befindliches Mitglied seien dringend verdächtig, sich im Januar 2019 dem IS als Mitglieder angeschlossen zu haben, hieß es.

In dessen Auftrag sollen sie laut GBA gemeinsam eine sogenannte Zelle in Deutschland gegründet haben. Zunächst hätten sie vorgehabt, nach Tadschikistan auszureisen, um dort im Rahmen des bewaffneten "Dschihad" an Kämpfen gegen die Regierung teilzunehmen. Später sollen die Beschuldigten dann geplant haben, in Deutschland tödliche Anschläge zu begehen. Laut Bundesanwaltschaft standen sie dabei - wie bereits zuvor - in Kontakt mit zwei hochrangigen IS-Führungsmitgliedern in Syrien und Afghanistan, von denen sie entsprechende Anweisungen erhielten. Anschlagsziele sollten dabei Einrichtungen von US-Streitkräften in Deutschland oder auch Einzelpersonen sein. Zur Durchführung der Anschlagspläne soll die Zelle bereits über scharfe Schusswaffen nebst Munition verfügt haben.

Zudem verschaffte offenbar einer der Beschuldigten Anleitungen für die Herstellung sogenannter unkonventioneller Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV). Einige der hierfür notwendigen Komponenten seien bereits im Wege des Internet-Versandhandels erworben worden, hieß es. Zur Finanzierung ihrer Planungen sowie des IS in Syrien sollen die Beschuldigten Geld in Deutschland gesammelt und dieses über in der Türkei ansässige Finanzagenten an die Vereinigung transferiert haben. Um ihr noch weitere Mittel zukommen lassen zu können, soll einer der Beschuldigten einen mit 40.000 US-Dollar dotierten Auftrag für einen Mordanschlag in Albanien angenommen haben. Dessen Ausführung sei allerdings kurzfristig gescheitert, so die Karlsruher Behörde. Die Beschuldigten werden im Laufe des Mittwochs dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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