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Häufiger Verdacht: Ist das Testament gefälscht?

Archivmeldung vom 14.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

„Das ist gefälscht!“, so hört man häufig Enterbte klagen, die überzeugt sind, dieser Letzte Wille stamme nicht vom Verstorbenen. Nicht selten werden die Fachanwälte für Erbrecht mit dieser Problematik konfrontiert. Testamentsfälschung – das war auch das Thema der diesjährigen Jahresversammlung des Deutschen Forums für Erbrecht e. V. im Oktober in Berlin.

Das Hauptreferat des Dipl.-Kriminalisten und Schriftsachverständigen Reinhard Zschach, Berlin, lieferte wichtige Erkenntnisse. Danach sind die Chancen, Fälschungen zu entlarven, gut. Neben den üblichen individuellen Merkmalen einer Schrift betonte Zschach insbesondere die Bedeutung von Manipulationsspuren an Handschriften. Viele Fälscher fertigten nämlich anhand von Vergleichsmaterial Vorzeichnungen, die dann überschrieben würden. Der Sachverständige verwies auf Eindruckspuren z. B. mit Resten von Graphitminenabrieb. Manche Manipulation erkenne man sogar schon durch seitliche Lichteinstrahlung.

Für ein Gutachten benötige man das Original des fraglichen Dokuments, Informationen über die angeblichen oder tatsächlichen Entstehungsbedingungen des Schriftstücks sowie quantitativ und qualitativ ausreichendes Vergleichsschriftmaterial. Zschach berichtete von einem spektakulären Fall, in dem jedoch festgestellt wurde, daß der Fälscher sogar auch das Vergleichsmaterial gefälscht hatte.

Prof. Dr. Klaus Michael Groll, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht stellt fest: „Es gibt sicher nicht wenige Testamente, die von den Beteiligten als gültig behandelt werden, obwohl sie nicht vom Verstorbenen stammen.“ Für die Erbrechtsexperten des Deutschen Forums für Erbrecht e.V., so betont dessen Präsident Prof. Groll, zeigt sich eine klare Konsequenz: Viel häufiger sollte man bei Fälschungsverdacht einen Schriftsachverständigen einschalten.

Quelle: Deutsches Forum für Erbrecht e.V.

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