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Fehlurteil gegen Pfarrer Jäger aufgehoben

Archivmeldung vom 12.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Am 25.08.2020 wurde in Liechtenstein gegen Pfarrer Jäger in seiner Abwesenheit ein Urteil gefällt. Er soll wissentlich über das Internet auf pornografische Darstellungen Minderjähriger zugegriffen haben.

Pfarrer Jäger kann bis heute nicht nachvollziehen, warum ihm ein solcher Vorwurf gemacht wird. Nach mehr als sechs Monaten wurde nun das Fehlurteil gegen Pfarrer Jäger wegen schwerster inhaltlicher und formeller Mängel (Nichtigkeit des Verfahrens) vom Obergericht in Liechtenstein aufgehoben und zur neuerlichen Verhandlung an das Erstgericht zurückverwiesen.

Um zur Wahrheitsfindung beizutragen, musste er selbst auf eigene Kosten einen Sachverständigen für IT-Technik beauftragt, weil das Erstgericht in Liechtenstein sich weigerte einen solchen beizuziehen, um nachzuweisen, wer, wann und auf welche Webseiten zugegriffen hat. Doch auch diese Stellungnahme des erfahrenen Sachverständigen zugunsten des Pfarrer Jägers hatte beim Erstgericht in Vaduz kein Gehör gefunden.

Quelle: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Anton Schäfer (ots)

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