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Klage gegen die umstrittene Hundesteuer auf Grund verschwundener Akten gestoppt

Archivmeldung vom 04.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Gebäude des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

Foto: Fred Schaerli
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Trotz stichhaltiger Argumente, großem Medieninteresse und mehr als 100.000 gesammelten Unterschriften wird das Thema Hundesteuer aus formalen Gründen nicht weiterverhandelt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) teilte in einem offiziellen Schreiben mit, dass aus der 400 Seiten dicken Beschwerdeakte die drei entscheidenden, fristgebundenen und unersetzlichen Dokumente im Original verlorengegangen seien. Obwohl das Gericht selbst zugibt, dass das Versehen auf seiner Seite liege, ist eine Fristverlängerung nicht möglich. Dieser Vorgang ist selbst für Fachleute schwer nachvollziehbar und hängt mit der speziellen Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofes zusammen, bei der ein Kläger keinen Anspruch auf Fristverlängerung hat und sie auch nicht selbst beantragen kann.

Am 3. Juni 2013 hatten hingegen einige Medien unter Berufung auf eine missverständliche dpa-Meldung berichtet, dass die verlorenen Dokumente in diesem Fall beim EMGR noch nachgereicht werden könnten. Wie das Hundemagazin DOGS in seiner am kommenden Montag (08.07.2013) erscheinenden Ausgabe berichten wird, ist das jedoch falsch. DOGS und der Kläger und Rechtsanwalt Dr. Elmar Vitt sprechen von einem Skandal. Dieser Vorgang werfe laut Vitt die Frage auf, ob das rechtsstaatliche System auf europäischer Ebene überhaupt funktioniere.

"Der ganze Vorgang ist in jeder Hinsicht eine Zumutung", erklärt Vitt. "Den Hundefreunden ist auf diese unglaubliche Weise eine klare Chance auf Abschaffung der deutschen Hundesteuer aus der Hand geschlagen worden."

Dabei gibt es gute juristische Argumente gegen die umstrittene Steuer. Abgesehen davon, dass es unethisch ist, Mitgeschöpfe ähnlich wie Zigaretten, Sekt und Zweitwohnsitze zu besteuern, verstößt die Hundesteuer gegen den Gleichheitssatz und das Willkürverbot der Menschenrechtskonvention und des Grundgesetzes. Aus diesen Gründen hatte das Hundemagazin DOGS im vergangenen Jahr gemeinsam mit dem Deutschen Tierschutzbund, dem Verband für das Deutsche Hundewesen und der Tierschutzorganisation TASSO die Initiative "Stoppt die Hundesteuer" gegründet und die Klage von Rechtsanwalt Vitt unterstützt. Bisher haben rund 120.000 Menschen ihre Stimme gegen die umstrittene Steuer abgegeben und es ist weiterhin möglich sich unter www.dogs-magazin.de zu registrieren.

Thomas Niederste-Werbeck, Initiator von "Stoppt die Hundesteuer" und DOGS-Chefredakteur: "Jetzt kann man nur auf politischem Weg etwas ändern. Das ganze Team der Tierfreunde und die Träger der Aktion gegen die Hundesteuer sind gefragt, das Thema in die Parlamente zu bringen, damit es politisch zur Abstimmung kommen kann."

Die DOGS-Ausgabe 4/2013 bietet ausführliche Hintergrundinformationen zum Thema und ist ab Montag, 8. Juli 2013 im Handel erhältlich.

Quelle: Gruner+Jahr, DOGS (ots)

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