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NDR Info exklusiv: Krankenkassen sammeln private Daten ihrer Patienten

Archivmeldung vom 09.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Peter Schaar Bild: bundestag.de
Peter Schaar Bild: bundestag.de

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das Verfahren zahlreicher Krankenkassen kritisiert, Versicherte umfassend zu ihrer Erkrankung und ihrer persönlichen Situation zu befragen, sobald diese Krankengeld beziehen. Schaar äußerte in einem Interview mit dem Radioprogramm NDR Info starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit.

Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten dürften die Kassen Fragebögen zudem nur dann verschicken, wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen. Schaar sagte auf NDR Info: "Was die Kasse abfragen darf, sind die harten Fakten: Liegt Arbeitsunfähigkeit vor? Wie lange liegt sie vor? Ist abzusehen, wann sie beendet ist?"

Nach Angaben des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV) sollen die Selbstauskunftsbögen den Kassen helfen, sich einen "ersten, möglichst objektiven Eindruck der Situation" zu machen, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat. Einige Kassen erklärten gegenüber NDR Info, sie dürften Sozialdaten der Versicherten erheben und speichern, um über die Zahlung von Krankengeld und die Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) zu entscheiden. Andere Kassen führten an, sie verwendeten einen Standardfragebogen, der zwischen dem GKV und dem MDK vereinbart worden sei. Dieses Formular sei allerdings ohne die Beteiligung seiner Behörde erstellt worden, so der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar.

Nach Auffassung des Bundesversicherungsamts, das Aufsichtsbehörde der meisten Krankenkassen ist, darf lediglich der MDK solche Sozialdaten erfragen. Bei Arbeitsunfähigkeit seien die Krankenkassen verpflichtet, diesen zu beauftragen. Laut Gesetz sei allein der MDK für die Erhebung medizinischer Daten zuständig. Dadurch sei festgeschrieben, dass die Krankenkassen diejenigen Informationen nicht erhalten sollen, die der MDK erheben darf. Eine pauschale Datenerhebungsbefugnis durch Selbstauskunftsbögen sehe das Gesetz nicht vor.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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