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Gerichtsurteil: Vorläufiger Baustopp am Grundwasser bei Stuttgart 21

Archivmeldung vom 07.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Anti-Stuttgart 21-Aufkleber
Anti-Stuttgart 21-Aufkleber

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat bestimmte Bauarbeiten für den umstrittenen Tiefbahnhof Stuttgart 21 vorläufig gestoppt. Demnach dürfen rund um das Grundwassermanagement zunächst keine weiteren Rohre verlegt werden, teilte der VGH am Donnerstag mit. Damit gab das Gericht einem Feststellungsantrag des Umweltverbandes BUND statt.

Gegenstand der Klage war ein Planänderungsverfahren der Bahn, dem das Eisenbahnbundesamt 2009 ohne Anhörung von Umweltverbänden zugestimmt hatte. Die Bahn änderte ihre Pläne, wonach die Grundwasseraufbereitungsanlage nicht mehr zentral, sondern an vier Standorten gebaut werden sollte. Der BUND fürchtete umweltrechtliche Folgen. Die Eilentscheidung sagt jedoch nichts darüber aus, ob die Planänderung der Bahn trotzdem noch für rechtmäßig erklärt wird. Darüber werde später entschieden, teilte einer VGH-Sprecherin mit.

Die Bahn bezeichnete die VGH-Entscheidung in einer Mitteilung als "keine Entscheidung in der Sache". Klagen dieser Art seien ein "ganz normalen Vorgang bei Bauvorhaben, nicht die Ausnahme". Sie will beim Eisenbahnbundesamt einen entsprechenden Antrag stellen und geht davon aus, dass sie "zeitnah" weiterbauen kann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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