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Sandsturm-Gefahr an der Unfallstelle der A19 war Wissenschaftlern bekannt

Archivmeldung vom 15.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Mecklenburg-Vorpommern
Wappen von Mecklenburg-Vorpommern

Das Risiko von Sandstürmen an der Stelle der A19, an der sich jüngst ein verheerender Massenunfall ereignet hat, ist nach Recherchen des Radioprogramms NDR Info seit Jahren bekannt. 2002 veröffentlichte das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie eine Studie des Leibniz-Zentrums für Agrarlandschaftforschung (ZALF). Darin wird die Region südlich von Rostock als besonders winderosionsgefährdet eingestuft.

"Die Standortgefährdung ist sehr hoch", sagte die Leiterin der Studie, Monika Frielinghaus, NDR Info. Das Landesamt bestätigte NDR Info die Gültigkeit der Studie. Frielinghaus begründete die Erosionsgefahr entlang der A19 bei Rostock mit den dort vorhandenen feinsten Sanden, der ebenen Fläche und dem Fehlen von Wind-Hindernissen, wie beispielsweise Hecken.

Die Ergebnisse dieser Studie hat die Behörde für das im vergangenen Jahr erstellte Erosionskataster jedoch nicht herangezogen. Stattdessen sei eine andere wissenschaftliche Methode genutzt worden, hieß es. Das Kataster bewertet die Gefahr des Abtrags von Boden durch Wind und Wasser für alle Äcker. Auf gefährdeten Flächen ist etwa Pflügen nur eingeschränkt erlaubt. Missachten Landwirte die Vorgaben des Katasters, droht der Verlust von EU-Subventionen. In dem Kataster ist der Acker an der A19 jedoch nur in der zweitniedrigsten von fünf Kategorien eingestuft. Daraus ergeben sich nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums keine Einschränkungen beim Pflügen.

Die Wissenschaftlerin Monika Frielinghaus, die früher Präsidentin der Deutschen Bodenkundlichen Gesellschaft war, bezweifelt daher den Wert des Erosionskatasters. Dies diene der Förderpolitik der EU und nicht dem Bodenschutz. "Das sind zwei vollkommen verschiedene Dinge", sagte Monika Frielinghaus. Das Kataster müsse jetzt aktualisiert werden, so dürfe der Boden an der Unfallstelle im Frühjahr und Herbst nicht mehr brach liegen, sondern müsse bepflanzt werden.

Quelle: NDR Info (ots)

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