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Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben EU-Richtlinie für Ozeanriesen nicht umgesetzt

Archivmeldung vom 17.02.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Seeschiffe in den Häfen Hamburgs und Mecklenburg-Vorpommerns können am Liegeplatz trotz einer klaren EU-Vorschrift weiter ungehindert Treibstoff mit hohem Schwefelgehalt nutzen.

Nach Recherchen des NDR Magazins "Menschen und Schlagzeilen" im NDR Fernsehen (Sendung: Mittwoch, 17. Februar, 21.00 Uhr) sind die beiden norddeutschen Bundesländer in Verzug mit der Umsetzung der so genannten "Schwefel-Richtlinie", die bereits seit dem 1. Januar 2010 gilt. Dies räumten die zuständigen Behörden ein. Es werde noch nicht kontrolliert, ob Kreuzfahrtschiffe und Containerriesen in Häfen Treibstoffe mit einem Schwefelgehalt von weniger als 0,1 Prozent verwenden, so wie es die EU-Richtlinie vorschreibt. Dadurch gelangen weiterhin gesundheitsgefährdende Schadstoffe in die Luft und belasteten Umwelt und Hafenbewohner. Durch die Umsetzung der Richtlinie könnte die Menge der Partikelemissionen um bis zu 70 Prozent reduziert werden.

"Ich ärgere mich selber auch darüber, dass das auf den letzten Metern bei uns gehakt hat. Da muss man sagen: Mea culpa", sagte Hamburgs Umweltstaatsrat Christian Maaß (GAL) auf die Frage, wie es sein kann, dass Hamburg die schon seit fünf Jahren bekannte Richtlinie noch nicht umgesetzt hat. In Hamburg - immerhin Europas "Umwelthauptstadt 2011" - gibt es bislang nur eine Gesetzesvorlage des Senats. Wann die Bürgerschaft diese verabschieden wird, steht noch nicht fest. "Wir werden es in Kürze beheben", kündigte Maaß im Interview mit "Menschen und Schlagzeilen" an. Umweltschützer sind empört darüber, dass die EU-Richtlinie im größten Hafen Deutschlands noch nicht gilt: "Das ist ein Trauerspiel", betonte Lucienne Damm, Referentin für Schiffsemissionen beim NABU Deutschland. "Seit dem 1. Januar 2010 werden Bewohner und Berufstätige im Hafen fahrlässig weiter diesen Schiffsemissionen ausgesetzt, die quasi straffrei weiterhin erfolgen können."

Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist die "Schwefel-Richtlinie" noch nicht umgesetzt. Aus dem zuständigen Verkehrsministerium hieß es, die Verordnung werde in wenigen Wochen rückwirkend zum 1. Januar 2010 erlassen. Zuvor müsse dafür noch die Hafenordnung novelliert werden. "Kontrollen werden durchgeführt, sobald die Verordnung in Kraft ist", teilte das Ministerium schriftlich mit.

Sollte sich die Umsetzung der Richtlinie in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern noch weiter verzögern, könnte es teuer werden. Laut EU-Kommission drohen Bund und Ländern dann Strafen in Millionenhöhe.

Wissenschaftlichen Studien zufolge können die Schadstoffe aus den Schiffsschornsteinen bei Menschen in Hafenstädten zu Atemwegserkrankungen, Reizungen der Augen und Nasenschleimhäute und sogar zu Lungenkrebs führen. Forscher gehen davon aus, dass europaweit jährlich etwa 20.000 Menschen aufgrund der giftigen Schiffsabgase sterben.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk

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