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Brüggen: Falsche Polizeibeamte vermehrt in Brüggen unterwegs

Archivmeldung vom 21.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Echte Polizisten oder doch Trickbetrüger? Eine Uniform macht noch lange keinen echten Polizeibeamten aus!
Echte Polizisten oder doch Trickbetrüger? Eine Uniform macht noch lange keinen echten Polizeibeamten aus!

Bild: Eigenes Werk /OTT

Falsche Polizeibeamte versuchten ihr Glück vergangene Nacht vermehrt in Brüggen. Bis zum Mittag sind bei der Polizei in Viersen knapp zehn Fälle bezüglich falscher Polizeibeamter eingegangen. Glücklicherweise waren alle angerufenen Brüggener misstrauisch genug, sodass die Betrüger nach jetzigem Kenntnisstand erfolglos blieben.

Die Betrüger gaben sich in jedem Fall als Polizei- oder Kriminalbeamte aus. Auf den Telefondisplays der angerufenen Anwohner wurde regelmäßig die Nummer Vorwahl/110 angezeigt, womit sich die Betrüger als echte Polizeibeamte verifizieren und so an Wertgegenstände gelangen wollten.

Unter dem Vorwand, Anwohner vor flüchtigen Einbrechern warnen zu wollen, rufen diese sog. falschen Polizeibeamten vorzugsweise Senioren an und weisen darauf hin, Wertgegenstände zum Schutz vor Einbrechern besser in polizeiliche Obhut abzugeben. Aber die Polizei warnt erneut: Fallen Sie bitte nicht darauf rein! Die Polizei nimmt keine Wertgegenstände zur Sicherung vor Einbrechern in polizeiliche Obhut. Seien Sie vorsichtig und misstrauisch.

Derzeit sind im Kreisgebiet viele Trickdiebe mit den unterschiedlichsten Maschen unterwegs! Alle diese Varianten haben allerdings nur ein Ziel: Die Kriminellen wollen Ihr Geld und Ihre Wertsachen. Daher: Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Übergeben Sie weder Bargeld, noch Wertgegenstände, wie Schmuck oder ähnliches an Fremde! Im Zweifel rufen Sie bitte die 110. Sprechen Sie in Ihren Familien und mit Ihren älteren Angehörigen.

Quelle: Kreispolizeibehörde Viersen (ots)

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