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Nach Blitzer-Urteil: Jenoptik will Lasermessgeräte umrüsten

Archivmeldung vom 13.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Nach dem Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs, wonach Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr ohne überprüfbare Messdaten nicht gerichtsfest sind, will der Hersteller Jenoptik seine Lasergeräte nachrüsten.

Ein entsprechendes Software-Update werde noch im Juli der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zur Prüfung vorgelegt, so eine Unternehmenssprecherin. Anschließend werde die neue Software, die eine Speicherung der Rohmessdaten ermöglicht, "auf alle Messanlagen dieses Typs aufgespielt". Der Saarländische Verfassungsgerichtshof hatte entschieden, dass die Grundrechte von geblitzten Fahrern auf ein faires Verfahren verletzt sind, wenn das Messergebnis mangels Messdaten nicht überprüfbar ist. Die Kanzlei, die das Urteil erstritten hatte, hat am Montag eine weitere Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eingereicht.

Darin geht es um den Fahrer eines Pkw, der Anfang 2018 außerhalb einer geschlossenen Ortschaft von einem mobilen Messgerät geblitzt wurde und dabei 34 Stundenkilometer zu schnell gewesen sein soll. Auch dabei handelte es sich - wie bei den meisten der bundesweit verwendeten Apparate - um ein Lasergerät, das die Rohmessdaten nicht abspeichert. Neben Eckdaten werden nur ein Foto und die aus den Einzelmessungen der reflektierten Laserstrahlen berechnete Geschwindigkeit ausgeworfen. Eine Beschwerde der Kanzlei zur selben Frage ist auch beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg anhängig. Man prüfe "Verfahren in weiteren Bundesländern", sagte ein Anwalt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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