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Baden-württembergische Landesregierung erleichtert Minderjährigen das Studium

Archivmeldung vom 04.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Baden-Württemberg
Wappen von Baden-Württemberg

Baden-Württemberg stärkt die Rechte minderjähriger Studenten. Das gab Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) am Montagabend in Heidelberg. So dürfen sich künftig Studierende unter 18 Jahren selbst immatrikulieren - bisher benötigten sie dazu die Einwilligung ihrer Eltern. Die Regelung soll bis Ende kommender Woche vom Staatsministerium veröffentlicht werden und gilt rückwirkend ab 1. April.

Bauer begründete den Vorstoß bei einer Veranstaltung der Rhein-Neckar-Zeitung zum THema Bildung damit, dass minderjährige Studenten im Laufe ihres Studiums immer wieder Rechtsverträge mit ihrer Universität eingehen - so auch bei Prüfungen. Nach bisherigem Recht müssen sie dann erst Rücksprache mit den Eltern halten. Künftig reicht die Hochschulzugangsberechtigung, damit die jugendlichen Studierenden ihre rechtlichen Angelegenheiten innerhalb der Universität selbst regeln können. Zu diesem Zweck wird Paragraf 63 des Landeshochschulgesetzes geändert. Auch minderjährige Bewerber, die an einem Zulassungsprüfungsverfahren (Eignungstest) teilnehmen, profitieren von der Regelung. In Baden-Württemberg ist weniger als ein Prozent der 287500 Studenten jünger als 18. Betroffen sind vor allem naturwissenschaftliche Studiengänge. Allein in Karlsruhe studieren am dortigen KIT 90 unter 18-Jährige.

Quelle: Rhein-Neckar-Zeitung (ots)

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