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ADAC befürwortet Verwendung von Dashcam-Aufnahmen vor Gericht

Archivmeldung vom 11.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dashcams mit unterschiedlicher Brennweite
Dashcams mit unterschiedlicher Brennweite

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In der Diskussion um die Nutzung von sogenannten Dashcams in Autos fordert der ADAC, dass Aufnahmen von Unfällen im Straßenverkehr bei Gerichtsverfahren verwendet werden dürfen. "Wer nur situativ aufnimmt, weil er eine Gefahr erkennt oder weil seine Kamera nur einen kleinen Speicher hat, sollte diese Aufnahmen auch in einem späteren Verfahren einbringen dürfen", sagte der Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC, Markus Schäpe, der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Die Rechtsprechung der Instanzgerichte unterscheide zwischen dem "situativen" Filmen und der "dauerhaften" Aufnahme. "Eine scharfe Trennlinie gibt es dabei nicht", gab Schäpe jedoch zu bedenken und wies auch auf die schwierige Praktikabilität im Alltag hin. Die Aufzeichnungen einer Dashcam, also einer auf dem Armaturenbrett oder Windschutzscheibe eines Fahrzeugs befestigten Videokamera, könnten die Klärung eines Unfallhergangs erleichtern, argumentierte Schäpe. Wenn zur Aufklärung eines Unfalls nur wenig Filmmaterial gespeichert werde, wiege dabei das Aufklärungsinteresse stärker als der Datenschutz der unbeteiligten Verkehrsteilnehmer.

Schäpe forderte aber auch, dass Filme, die über einen Unfall hinausgehen, verboten bleiben sollten. "Wer stundenlang Aufnahmen von anderen macht, um deren Tempoverstöße zur Anzeige zu bringen, verstößt klar gegen die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes", sagte der Rechtsexperte des ADAC.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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