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Bundesverkehrsminister Tiefensee will Alkoholmissbrauch auf Schiffen bekämpfen

Archivmeldung vom 16.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Alkoholsündern am Ruder soll es künftig noch strikter an den Kragen gehen. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hat jetzt eine neue Regelung auf den Weg gebracht, mit der Alkoholmissbrauch auf Schiffen stärker bekämpft und das Einhalten der allgemeinen Alkoholgrenze von 0,5 Promille am Ruder besser durchgesetzt werden soll.

In Zukunft sollen danach die Kontrollbehörden, etwa Wasserschutzpolizei, Zoll oder Bundespolizei, Alkoholkontrollen frei durchführen können, und zwar unabhängig von einem Unfall. Bei Verstößen gegen die Promillegrenze können die Kontrolleure dann direkt die Fahrerlaubnis sicherstellen und Fahrverbote verhängen. Neu ist außerdem, dass diese Vorschriften nicht nur für die Berufsschifffahrt, sondern auch für die Sportschifffahrt gleichermaßen gelten. Erfasst werden jetzt auch Schiffs- und Bootsführer mit ausländischen Führerscheinen. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee sagte der OSTSEE-ZEITUNG: "Verkehrssicherheit, ob an Land oder zur See, wird großgeschrieben. Nachdem wir international das Herabsenken der Alkoholgrenze in der Schifffahrt von 0,8 auf 0,5 Promille erreicht haben, schaffen wir nun weitere Maßnahmen, um Alkoholmissbrauch an Bord wirkungsvoll zu bekämpfen." Erst im Februar hatte sich die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) auf einen Vorstoß aus Deutschland hin auf eine Alkoholgrenze auf Schiffen von 0,5 Promille geeinigt. Die neue Promillegrenze gilt nicht nur für Kapitäne, sondern für die gesamte Besatzung während des Dienstes. Die neue Regelung könnte nach Abstimmung mit den Bundesländern in Deutschland im Juni in Kraft treten. Für das Schiffsführungspersonal von Fahrgastschiffen bzw. auf Schiffen mit gefährlicher Ladung gilt auf deutschen Gewässern allerdings nach wie vor sogar ein striktes Alkoholverbot.

Quelle: Ostsee-Zeitung

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