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Überschuldete benötigen 38% ihres Haushaltseinkommens für Wohnkosten

Archivmeldung vom 25.05.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Jahr 2021 stand dem Haushalt einer überschuldeten Person, die Hilfe bei einer Schuldnerberatungsstelle suchte, durchschnittlich ein Nettoeinkommen von 1 368 Euro pro Monat zur Verfügung. Mit durchschnittlich 520 Euro machten die Kosten für die Wohnung einschließlich Energie- und Nebenkosten 38 % des Haushaltseinkommens aus.

Wird nur das eigene Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners von durchschnittlich 1 146 Euro betrachtet, so machten die Wohnkosten sogar 45 % aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 30. Mai bis zum 3. Juni 2022 weiter mitteilt, waren die Wohnkosten überschuldeter Personen damit überdurchschnittlich hoch: In der Gesamtbevölkerung belief sich der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen nach den aktuellsten Daten aus dem Jahr 2020 auf 22 %.

Mietrückstände nicht der häufigste Grund für eine Schuldnerberatung

Obwohl die Mietkosten ein gewichtiger Posten im Budget waren, hatte im Jahr 2021 nur gut jede beziehungsweise jeder fünfte Überschuldete (20,3 %) offene Verbindlichkeiten bei seiner Vermieterin oder seinem Vermieter. Dies dürfte daran liegen, dass aufgrund der drastischen Konsequenzen von Mietrückständen vorrangig Miete gezahlt und andere Verbindlichkeiten eher nachrangig bedient werden. Die Mietschulden betroffener beratener Personen betrugen im Jahr 2021 durchschnittlich 4 401 Euro und damit mehr als das Achtfache der monatlichen Wohnkosten. Im Verhältnis zu den durchschnittlichen Gesamtschulden aller überschuldeten Personen in Beratung (31 087 Euro) machten die Mietschulden einen Anteil von 14 % aus.

Weit häufiger als aufgrund von Mietschulden wurden Beratungen wegen Schulden bei öffentlichen Gläubigern durchgeführt. Dies traf auf über die Hälfte (57,2 %) der Beratungsfälle zu. Zu den öffentlichen Gläubigern zählen beispielsweise gesetzliche Renten- und Krankenversicherungsträger sowie die Bundesagentur für Arbeit oder deren Jobcenter, Finanzämter zählen nicht dazu. Ebenfalls deutlich häufiger als wegen ausgebliebener Mietzahlungen wurden überschuldete Personen wegen Rückstanden bei Telekommunikationsunternehmen beraten. Das traf auf knapp die Hälfte aller Fälle (48,9 %) zu.

Hauptauslöser für Überschuldung ist meist der Verlust des Arbeitsplatzes

Insgesamt nahmen im Jahr 2021 knapp 575 000 Personen die Hilfe einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch. Hauptauslöser der Überschuldung war der Verlust des Arbeitsplatzes (19,9 %). Aber auch andere äußere Ereignisse, wie zum Beispiel Erkrankung, Sucht oder Unfall (zusammen 16,9 %) beziehungsweise Trennung, Scheidung sowie der Tod der Partnerin oder des Partners (zusammen 12,2 %) führten häufig zu kritischen finanziellen Situationen. Jede zehnte beratene Person geriet aufgrund von längerfristigem Niedrigeinkommen (10,0 %) in die Überschuldung.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse der Überschuldungsstatistik 2021 beruhen auf Angaben von 593 der insgesamt rund 1 400 Schuldnerberatungsstellen in Deutschland. Sie stellen anonymisierte Daten von rund 147 000 beratenen Personen mit deren Einverständnis bereit. Die Teilnahme an dieser Statistik ist sowohl für die Beratungsstellen als auch für die Ratsuchenden freiwillig. Die gemeldeten Daten werden anschließend auf die Grundgesamtheit der von Schuldnerberatungsstellen beratenen Personen hochgerechnet.

Die Angaben zum Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen für die Gesamtbevölkerung stammen aus der Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen in Europa (EU-SILC). Es handelt sich um Endergebnisse für das Jahr 2020. Diese Erhebung ist seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar.

Der Begriff Wohnkosten bezeichnet die monatlichen Kosten, die mit dem Recht des Haushalts auf Wohnen in der Wohnung verbunden sind (bei Eigentümer/-innen: Grundsteuer; bei Mieter/-innen: Mietzahlungen). Die Nebenkosten (Wasser, Elektrizität, Gas und Heizung), die sich aus der tatsächlichen Nutzung der Wohnung ergeben, sind ebenfalls berücksichtigt. Außerdem sind enthalten: Ausgaben für die Instandhaltung der Wohnung beziehungsweise des Hauses, Hypothekenzinsen (bei Eigentümer/-innen), Versicherungsbeiträgen (bei Eigentümer/-innen; bei Mieter/-innen, falls diese die Kosten tragen) und weitere Kosten wie zum Beispiel für Müllabfuhr und Straßenreinigung.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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