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Familiennachzug: 13.600 Ehepaare wegen mangelnder Sprachkenntnisse getrennt

Archivmeldung vom 15.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Gerd Altmann/ erstellt in:wordle.net / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/ erstellt in:wordle.net / pixelio.de

Der Familiennachzug von 13.600 Eheleuten ist im vergangenen Jahr an mangelnden Deutsch-Sprachkenntnissen gescheitert. Das geht aus einer Antwort des Auswärtigen Amtes auf Anfragen der Linken-Abgeordneten Gökay Akbulut hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegen.

Demnach gab es 2022 etwas mehr als 40.100 Deutsch-Prüfungen an Goethe-Instituten im Ausland, von deren Bestehen der Ehegattennachzug grundsätzlich abhängig gemacht wird. Dabei fielen 13.607 Teilnehmer durch, also mehr als jeder Dritte (33,9 Prozent). Dies sei die höchste absolute Zahl Betroffener seit Jahren, teilte die Linke zum Internationalen Tag der Familie an diesem Montag (15. Mai) mit.

Wer den Deutsch-Test nicht besteht, kann nicht zu seinem Partner oder seiner Partnerin nach Deutschland kommen - selbst wenn die Betroffenen alle anderen Voraussetzungen für den Familiennachzug erfüllen, also etwa ausreichend Wohnraum und eine Krankenversicherung haben sowie für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können.

Laut Koalitionsvertrag strebt die Ampel-Regierung an, dass der Sprachtest künftig auch erst nach der Ankunft in Deutschland erbracht werden kann. Doch bislang liegt kein Gesetzentwurf vor.

Besonders hoch war die Quote der Durchfaller beim Sprachtest in den drei Herkunftsländern Äthiopien, Ghana und dem Senegal, wo mehr als jeder zweite Teilnehmer nicht bestand. In diesen afrikanischen Ländern erschweren Armut und Analphabetismus den geforderten Deutsch-Spracherwerb.

Zum Vergleich: 2022 wurden weltweit insgesamt 71.127 Visa zum Ehegattennachzug erteilt. Nicht in allen Fällen muss ein bestandener Deutsch-Test vorgelegt werden. Es gibt zahlreiche Ausnahmeregelungen im Aufenthaltsgesetz, etwa für den Nachzug zu EU-Bürgern, zu anerkannten Flüchtlingen oder zu Fachkräften.

Die Linken-Abgeordnete Akbulut betonte: "Das Recht auf Familie ist ein Menschenrecht." Akbulut nannte die geltenden Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug "sozial selektiv" und "strukturell rassistisch". Die Linken-Politikerin sagte: "Vor allem in afrikanischen Ländern sind die Misserfolgsquoten bei Sprachtests inakzeptabel hoch. Damit ist die Regelung auch ganz klar europarechtswidrig, weil das Recht auf Familiennachzug unzumutbar erschwert wird."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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