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Generalbundesanwalt klagt IS-Rückkehrerin Leonora M. an

Archivmeldung vom 28.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Der Generalbundesanwalt hat die IS-Rückkehrerin Leonora M. aus Sachsen-Anhalt angeklagt. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Mittwochsausgabe). Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigte dem Blatt den Eingang der Anklageschrift. Die Bundesanwaltschaft wirft der jungen Frau aus Breitenbach bei Sangerhausen vor, Mitglied einer ausländischen Terrororganisation gewesen zu sein. Dort soll sie Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleistet und gegen das Waffengesetz verstoßen haben.

Im Jahr 2015 hatte sich die 15-jährige Leonora M. unbemerkt von ihren Eltern radikalisiert, sie reiste nach Syrien aus und schloss sich dem Islamischen Staat an. Die Terrormiliz führt Krieg gegen Andersdenkende und kämpft für das Kalifat: einen islamischen Gottesstaat. In Syrien soll sie ein ranghohes Mitglied des IS-Geheimdienstes geheiratet haben: Martin L. aus Zeitz (Burgenlandkreis). Der gelernte Schweißer hatte sich bereits 2014 nach Syrien abgesetzt und war in der Hierarchie der Terrororganisation aufgestiegen. Die nun angeklagte Leonora M. soll laut Ermittlern seine Drittfrau gewesen sein.

Laut eines Haftbefehls gegen M. aus dem Jahr 2020 soll ihr Ehemann 2015 eine Frau als Sklavin gekauft haben, um diese zusammen mit ihren zwei Kindern "gewinnbringend" weiterzuverkaufen. Die angeklagte Leonora M. soll den Sklavenkauf unterstützt und dafür gesorgt haben, den schlechten Allgemeinzustand der Jesidin zu verbessern. Zugleich habe sie die Jesidin aber auch von ihrem "Irrglauben" abbringen wollen - ganz im Sinne der IS-Propaganda. Zudem soll der IS der Angeklagten eine "halb-automatische Selbstladepistole der Marke Glock" zur Verfügung gestellt haben.

Offen ist laut Oberlandesgericht, wann der Prozess eröffnet wird. Wahrscheinlich ist aber, dass Ursula Mertens das Verfahren leiten wird: Die Vorsitzende Richterin hatte bereits den Prozess gegen den Attentäter von Halle, Stephan B., geleitet.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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