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Urteil: Gericht untersagt alle Nachtflüge am Frankfurter Flughafen

Archivmeldung vom 04.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Schnappschuss / pixelio.de
Bild: Schnappschuss / pixelio.de

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat alle Nachtflüge am Frankfurter Flughafen untersagt. Wie der Vorsitzende Richter Rüdiger Rubel am Mittwoch urteilte, seien die 17 vom Land Hessen genehmigten Flüge zwischen 23 Uhr und 5 Uhr nicht erlaubt.

Von dem Urteil geht eine Signalwirkung für alle Luftfahrtdrehkreuze in Deutschland aus. Derzeit hat jeder Flughafen seine eigen Regeln. Die Lufthansa-Frachttochter rechnet bei einem dauerhaften Nachtflugverbot mit Gewinneinbußen von 40 Millionen Euro im Jahr. Das Unternehmen hatte stets betont, dass die Nachtflüge nötig seien, um die wichtigen Cargo-Strecken nach Asien und in die USA abfertigen zu können. Dies würde nach Angaben der Airline nur von Frankfurt aus gehen, da hier viele der Passagiermaschinen auch Frachtcontainer an Bord hätten, die dort umgeladen werden. Allerdings hatten die Richter bereits in der mündlichen Verhandlung Mitte März Zweifel an den Nachtflügen erkennen lassen. Die schiere Bedeutung eines Flughafens allein reiche nicht aus, hieß es in der damaligen Verhandlung. Nur weil ein Flughafen groß sei, müsse nachts nicht unbedingt geflogen werden, sagte Rubel: "Da gibt es keinen Automatismus."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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