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Bundespolizist: Flüchtlinge festhalten ist körperliche Gewalt

Archivmeldung vom 13.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Markus Winkler, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Markus Winkler, on Flickr CC BY-SA 2.0

Fast zwei Wochen nach den Übergriffen der Silvesternacht ist es aufgeflogen, dass die Polizeibehörden europaweit Straftaten von Flüchtlingen verschleiert haben. Ein Polizist aus Bayern räumt sogar in einem Interview für die „Bild“-Zeitung das Vorhandensein einer Anleitung zu einem speziellen Verhalten gegenüber Flüchtlingen ein.

Das Ausbleiben von jeglichen Informationen über die Angriffe in Köln habe den Verdacht genährt, dass es eine Anweisung gebe, die Geschehnisse zu verschleiern, vermutet ein Focus-Bericht. Ob es einen gesonderten Umgang mit Straftaten von Flüchtlingen geben könnte, ist noch unklar. Allerdings äußerten einige Polizisten ihre Verzweiflung im Umgang mit den Straftätern.

Ein Bundespolizist sagte beispielsweise gegenüber der "Bild"-Zeitung: "Wenn ein Flüchtling bei der Kontrolle abhauen will, dürften wir ihn nicht mal festhalten. Das ist von oben vorgegeben. Denn das wäre körperliche Gewalt. Intern heißt es: Lieber laufen lassen."

Dass im Einsatzbericht ein versuchter Mord als gefährliche Körperverletzung festgehalten wird, bekäme die Öffentlichkeit nie mit, zitiert die "Bild"-Zeitung den Bundespolizisten.

Früher war gemeldet worden, dass die Bundesregierung sich nach den zahlreichen Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln und anderen europäischen Städten darauf verständigt hatte, kriminelle Ausländer und Asylbewerber deutlich schneller auszuweisen.

Ein Straftäter soll künftig dann ausgewiesen werden, wenn er wegen schwerwiegender Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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