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Bericht: "Kalte Progression" belastet Steuerzahler auch 2017

Archivmeldung vom 02.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de

Trotz des Abbaus der "kalten Progression" für die Jahre 2016 und 2017 werden die Steuerzahler weiterhin stark durch die heimlichen Steuererhöhungen belastet. Ein Durchschnittsverdiener zahlt auch nach den Korrekturen 2017 wegen des Effekts 115 Euro mehr Steuern als im Jahr 2010: Dies geht aus einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) hervor, berichtet das "Handelsblatt". Der Bundestag hatte am Donnerstagabend Entlastungen in Höhe von durchschnittlich 6,3 Milliarden Euro im Jahr auf den Weg gebracht, die ab 2017 greifen sollen.

Neben einer Anhebung von Grundfreibeträgen baut die Große Koalition in ihrem Gesetzespaket auch die "kalte Progression" für 2016 und 2017 ab, nachdem sie zuvor schon eine Korrektur für 2014 und 2015 vorgenommen hatte. Da es allerdings für den Zeitraum zwischen 2010 bis 2013 keinen Ausgleich gab, beseitige "die tarifliche Entlastung die kalte Progression nur teilweise", heißt es in der IW-Studie.

Wollte Finanzminister Wolfgang Schäuble sämtliche seit 2010 angefallenen Belastungen abbauen, müsste er die Steuerzahler im nächsten Jahr um weitere 7,1 Milliarden Euro entlasten, hat das IW errechnet. Verbände und Politiker fordern die Bundesregierung auf, die "kalte Progression" künftig automatisch abzubauen.

"Wir müssen die kalte Progression dauerhaft bekämpfen – und nicht nur nach Kassen- und politischer Gemütslage", sagte Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) der Zeitung. "Dazu muss der Steuertarif auf Räder gestellt werden, damit er an die Inflation automatisch angepasst wird." Das Bundesfinanzministerium lehnt eine solche Gesetzesänderung jedoch ab.

Das Bundesverfassungsgericht habe die heutige Besteuerungspraxis schon vor vielen Jahren bestätigt. Die Einführung eines Tarifs auf Rädern "ist daher verfassungsrechtlich nicht geboten", teilte das Ministerium mit. An eine einfache Gesetzesänderung könnten sich künftige Regierungen nicht gebunden fühlen. Zudem gebe es seit einigen Jahren einen "Quasi-Automatismus" für den Abbau der "kalten Progression".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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